Hausaufgabenkonzept für die Sekundarstufe I

Einleitung

Das Hausaufgabenkonzept formuliert pädagogische Leitlinien bezüglich Hausaufgaben und macht diese für Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler transparent. Dabei zeigt das Hausaufgabenkonzept insbesondere auf, welche Verantwortung wir allen Beteiligten zuschreiben, wenn es darum geht einerseits Hausaufgaben zur Realisierung der Ziele schulischer Bildung am Gymnasium sinnvoll zu nutzen und andererseits Konflikte und übermäßige Belastungen im Zusammenhang mit Hausaufgaben zu vermeiden.

Das Hausaufgabenkonzept wird ergänzt und konkretisiert durch die fachspezifischen Hausaufgabenkonzepte in den schulinternen Curricula für die Sekundarstufe I. 

Das Hausaufgabenkonzept wurde unter Mitwirkung von Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern entwickelt. Es wird in regelmäßigen Abständen evaluiert und ggf. angepasst.

1. Wozu dienen Hausaufgaben? 

Sinnvoll gestellte Hausaufgaben sind ein wichtiges Instrument, um Ziele schulischer Bildung am Gymnasium (s.a. Schulprogramm) zu erreichen.   Konkret sind mit Hausaufgaben folgende Zielsetzungen verbunden:

  • Hausaufgaben dienen vorrangig dazu das Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Dies schließt ein, dass in Hausaufgaben Aufgabenformate von  Lernerfolgskontrollen (z.B. Klassenarbeiten) gezielt eingeübt werden können.
  • Sie können  auch dazu dienen eine Folgestunde vorzubereiten.  
  • Durch die tägliche Organisation der Hausaufgaben lernen die Schülerinnen und Schüler selbständig und verantwortungsbewusst zu handeln.  Hausaufgaben verfolgen aber immer auch Ziele, die sich aus dem Unterrichtszusammenhang ergeben.
  • Den Lehrerinnen und Lehrern werden durch Hausaufgaben bisher erreichte Kompetenzen widergespiegelt.
  • Hausaufgaben dienen nicht dazu Fachunterricht zu verlängern oder zu kompensieren oder Schülerinnen und Schüler zu disziplinieren.

2. Was verstehen wir unter sinnvollen Hausaufgaben?

  • Der Bezug einer Hausaufgabe zum Unterricht sowie ihr Ziel sollten den Schülerinnen und Schülern klar sein.  
  • Die Aufgabenstellungen müssen eindeutig formuliert sein und rechtzeitig vor Stundenende  mitgeteilt werden. Die Aufgabenstellungen werden im Unterricht  - von Schülerinnen und Schülern oder der Lehrkraft -  erklärt und es sollte Gelegenheiten geben Verständnisfragen zu stellen. Die Aufgabenstellungen werden zum Fälligkeitstag ins Klassenbuch eingetragen.
  • Hausaufgaben entsprechen in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler.  Sie müssen selbständig lösbar sein, das heißt ohne fremde Hilfe, in der dafür vorgesehenen Zeit und mit dem vorliegenden Material (sofern nicht die Recherche selbst Teil der Hausaufgabe ist). 
  • Im Sinne einer individuellen Förderung können Hausaufgaben auch innerhalb einer Lerngruppe entsprechend des Lernstandes der Schülerinnen und  Schüler differenziert gestellt werden.
  • Neigungen, Alter und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler sollten –  ebenso wie die Vorgaben der Lehrpläne –  bei den Aufgabenstellungen berücksichtigt werden.
  • Hausaufgaben können auch in einen Wochenplan o.ä. integriert werden.

3. Wie gehen wir mit Hausaufgaben im Unterricht und bei Schwierigkeiten um?

Einbindung in die unterrichtliche Arbeit

  • Die Erledigung der Hausaufgaben wird regelmäßig überprüft bzw. kontrolliert. Die Hausaufgaben werden im Unterricht besprochen oder in anderer Weise zum Gegenstand des weiteren Unterrichts gemacht. 
  • Erbrachte Leistungen sollen Anerkennung finden, sie werden jedoch nicht mit Einzelnoten zensiert. Insgesamt kann aber die über Hausaufgaben über das Schulhalbjahr in den Unterricht eingebrachte Leistung Berücksichtigung im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ finden.
  • Hausaufgaben können nach Absprache mit der Lehrkraft als Möglichkeit der individuellen Förderung zur Begutachtung abgegeben werden. Die Lehrkraft spricht die Voraussetzungen zur Abgabe mit den Lerngruppen ab.
  • Nach Krankheitstagen sollten Hausaufgaben in der Regel  nachgearbeitet werden. Nach mehreren Krankheitstagen treffen die Lehrkraft und die Schülerin bzw. der Schüler hierzu – unter Berücksichtigung der Gesamtbelastung – genauere Absprachen. Insbesondere sind solche Aufgaben nachzuarbeiten, die auch angesichts des fortgeschrittenen Unterrichtsverlaufes zu einem individuellen Lernzuwachs führen.

Schwierigkeiten bei der Erledigung der Hausaufgaben

  • Bei inhaltlichen Schwierigkeiten mit der Erledigung der Hausaufgaben müssen Versuche schriftlich nachgewiesen werden. Alternativ sollten Fragen formuliert werden, die eine eingehende Beschäftigung mit den Problemen erkennen lassen und deren Beantwortung eine Lösung der Hausaufgabe ermöglicht.
  • Sind Hausaufgaben am PC bzw. mit moodle zu erledigen und liegen technische Probleme am heimischen PC/Drucker/Internetzugang vor, bemühen sich die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig selbst um eine alternative Möglichkeit zur Erledigung der Aufgabe (z.B. Nutzung der Computer im SLZ oder in der Cafeteria; Erkundigungen bei Mitschüler/-innen).  Falls eine Erledigung der Aufgabe dennoch nicht möglich ist, legen sie der Lehrkraft eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vor; diese sollte auch eine Angabe des Tages, bis zu dem die Aufgabe nachgereicht wird, enthalten.

Nicht erledigte Hausaufgaben

  • Nicht erledigte Hausaufgaben werden der Lehrkraft unaufgefordert zu Beginn der Stunde mitgeteilt.  
  • Nicht erledigte Hausaufgaben werden zur folgenden Stunde nachgearbeitet und sind der Lehrkraft  unaufgefordert vorzuzeigen.
  • Die mehrfache Nichterledigung von Hausaufgaben wird im Klassenbuch dokumentiert. Außerdem werden zeitnah die Eltern benachrichtigt, um eine häusliche Mitwirkung bei der Erledigung der Hausaufgabenpflicht zu ermöglichen. Weitere schulische Maßnahmen bei mehrfach nichterledigten Hausaufgaben können sein:  Nacharbeit unter Aufsicht, schriftliche Missbilligung, Elterngespräch gemeinsam mit der Schülerin bzw. dem Schüler, Zeugnisbemerkung.

4. Wie koordinieren wir den zeitlichen Umfang der Hausaufgaben und wie vermeiden wir übermäßige Belastungen? 

  • Die Schule stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler an Tagen mit Nachmittagsunterricht, an Wochenenden und an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen. Dabei gilt auch Förderunterricht am Nachmittag für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler als „Nachmittagsunterricht“, nicht aber die Teilnahme an AGs. Von Freitag auf Montag dürfen Hausaufgaben aufgegeben werden (es sei denn am Freitag findet verpflichtender Nachmittagsunterricht statt).
  • Die Lehrkräfte berücksichtigen beim individuellen Hausaufgabenumfang, ob die Schülerinnen und Schüler durch Referate, Vorbereitungen auf Klassenarbeiten und sonstige Aufgaben zusätzlich gefordert sind.
  • Hausaufgaben sind so zu bemessen, dass sie – bezogen auf den einzelnen Tag – bei konzentriertem Arbeiten in folgenden Zeiten erledigt werden können:
    in den Klassen 5 bis 7       in 60 Minuten
    in den Klassen 8 und 9 in 75 Minuten
  • Die insgesamt zur Verfügung stehende Hausaufgabenzeit wird wie folgt auf die Fächer aufgeteilt: In den Fächern Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen werden regelmäßig Hausaufgaben aufgegeben. In den anderen Fächern werden gelegentlich oder in Ausnahmefällen Hausaufgaben aufgegeben. Die fachspezifischen Hausaufgabenkonzepte in den SI-Fachcurricula präzisieren den Stellenwert der Hausaufgaben in den einzelnen Fächern und geben für jedes Fach – bezogen auf die einzelnen Jahrgangsstufen – einen zeitlichen Orientierungswert an. 
  • Eltern, einzelne Schülerinnen und Schüler oder ganze Lerngruppen sollten regelmäßige Überschreitungen des zeitlichen Gesamtumfangs und sich daraus ergebende übermäßige Belastungen durch Hausaufgaben der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer melden. Der Klassenlehrer bzw. die Klassenlehrerin berät die Schülerinnen und Schüler und Eltern.  Gemeinsam soll nach Ursachen für Belastungen und Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Dabei kommen individuelle Lösungen genauso in Betracht wie Lösungsansätze, die sich auf die ganze Lerngruppe beziehen. Beziehen sich Probleme hinsichtlich der zeitlichen Belastungen auf ein einzelnes Fach, steht auch die Fachlehrkraft als Ansprechpartner/-in zur Verfügung.
  • In Klasse 5 und Klasse 8 erarbeiten die Schülerinnen und Schüler zusammen mit einer Lehrkraft methodische Grundsätze für eine effiziente Organisation und Erledigung der Hausaufgaben, sodass übermäßige Belastungen in vielen Fällen vorab vermieden werden können.  Die Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils einen Leitfaden als Orientierungshilfe. 
  • Im Rahmen des offenen Ganztagsangebotes findet während der Übermittagsbetreuung im Anschluss an das Mittagessen an allen Schultagen ohne Nachmittagsunterricht für die dazu angemeldeten Schülerinnen und Schüler eine Stunde Hausaufgabenbetreuung statt. Die Betreuung wird durch die Mitarbeiterinnen der Arbeiterwohlfahrt und durch Oberstufenschüler/-innen geleistet.

5. Was erwarten wir von Lehrer/-innen, Eltern und Schüler/-innen?

In diesem Abschnitt werden Erwartungen an Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern zusammengefasst, die die jeweils anderen schulischen Gruppen bei der Entwicklung des Hausaufgabenkonzeptes besonders oft genannt haben, die aber nicht eindeutig einem der anderen Abschnitte zuzuordnen sind. 

Erwartungen an Schülerinnen und Schüler

  • Die Schülerinnen und Schüler erledigen ihre Hausaufgaben vollständig, gewissenhaft und ordentlich. Sie setzen die in der Schule erarbeiteten methodischen Grundsätze zur Hausaufgabenorganisation um.
  • Die Schülerinnen und Schüler notieren sich die Aufgabenstellungen genau. Sie sollten hierzu ein Hausaufgabenheft führen.
  • Die Schülerinnen und Schüler informieren sich soweit wie möglich untereinander, wenn sie wegen Krankheit an Gruppenarbeiten zu Hause nicht weiterarbeiten können, sodass die Gruppe ihre Arbeit rechtzeitig umorganisieren kann.
  • Die Schülerinnen und Schüler erkundigen sich nach Fehlzeiten selbständig bei Mitschülerinnen und Mitschülern und/oder den Lehrkräften nach den während der Fehlzeiten gestellten Aufgaben. Je nach Dauer der Fehlzeit treffen sie individuelle Absprachen mit den Lehrkräften (s. Abschnitt 4).

Erwartungen an Lehrerinnen und Lehrer

  • Die Lehrerinnen und Lehrer nennen den Schülerinnen und Schülern – soweit möglich – Aufgaben, die zur Übung auf Klassenarbeiten freiwillig erledigt werden können. Solche zusätzlichen Aufgaben haben aber nicht den verbindlichen Charakter von Hausaufgaben.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer  machen den Schülerinnen und Schülern keine Vorwürfe bei Verständnisschwierigkeiten, stattdessen versuchen sie diese als Anlass für Wiederholungen und individuelle Fördermaßnahmen zu sehen.       
  • Die Lehrerinnen und Lehrer vergewissern sich gelegentlich, ob der von ihnen intendierte Zeitumfang für Hausaufgaben auch tatsächlich von den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden konnte.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer bieten Beratungsgespräche an, wenn sie bei Schülerinnen und Schülern wiederholt Schwierigkeiten bei der Anfertigung der Hausaufgaben  feststellen.

Erwartungen an Eltern 

  • Die Eltern schaffen zu Hause die Bedingungen einer guten Lernumgebung, indem sie einen geeigneten, ablenkungsfreien Arbeitsplatz einrichten. 
  • Die Eltern geben ggf. einige organisatorische oder methodische Hilfestellungen, sie lösen aber nicht die Aufgaben für ihre Kinder.
  • Die Eltern achten darauf, ob ihr Kind die Hausaufgaben innerhalb des zeitlichen Gesamtumfangs erledigt. Stellt sich die Überschreitung der zeitlichen Vorgaben als regelmäßiges Problem dar, sollten sie dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin eine Rückmeldung geben (s. Abschnitt 5). 
  • Die Eltern suchen das Gespräch mit den Lehrkräften, wenn die Erledigung der Hausaufgaben für ihr Kind mit besonderen Belastungen verbunden ist.

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