Beratung am Gymnasium Goch

Schullaufbahn

 Allgemeine Beratung

 Fremdsprachliche Angebote

Allgemeine Ziele und Aufgaben

Überall dort, wo Menschen miteinander interagieren, kommt es früher oder später zu Problemen, so auch in der Schule. Die Lehrer, Schüler und Eltern bemühen sich durch Kommunikation und gegenseitige Beratung möglichst wenige Schwierigkeiten entstehen zu lassen bzw. sie gegebenenfalls zu lösen.
Beratung ist ein unverzichtbarer Bestandteil von Schule und nicht nur denjenigen Personen vorbehalten, die durch eine bestimmte Ausbildung in besonderen Bereichen als kompetent angesehen werden. Alle an der Schule Beteiligten, Schüler, Lehrer, Funktionsträger und Eltern haben grundsätzlich in der Schule auch Beratungsaufgaben, z.B. Schüler beraten sich gegenseitig, wenn sie ihre Konflikte miteinander ohne die Hilfe von Erwachsenen lösen, Lehrer beraten sich in organisatorischen, methodischen, inhaltlichen und erzieherischen Fragen mit Kollegen und Eltern sind Elternvertreter, Mitglieder des Elternrates oder setzen sich nach Anlässen zusammen, um sich zu beraten (z.B. Elternstammtisch).
Wenn es aber trotz aller Anstrengungen seitens der Schüler, Lehrer und Eltern zu keinem Erfolg kommt, die Probleme zu lösen, können speziell ausgebildete Beratungslehrer/innen herangezogen werden.

Konzept

Auch am Gymnasium Goch ist die Beratung Aufgabe aller Lehrer und Lehrerinnen. Ihre Beratungstätigkeit wird durch die Beratungsangebote Schulsozialarbeiterin, der Beratungslehrkräfte, der SV-Lehrer, der Stufen- und Jahrgangsleiter, der Klassenlehrer der Sek. I und der Tutoren der Sek. II, der Ausbildungskoordinatoren sowie der Schulleitung unterstützt und ergänzt.
Zusammen mit außerschulischen Einrichtungen und spezifischen Beratungsangeboten bildet schulische Beratung ein Netz von Informationsangeboten, von pädagogisch-psychologischer Förderung und Vorbeugung bis hin zu Fragen der Schulentwicklung.
Dieses Konzept unterliegt einem dynamischen Entwicklungsprozess, die hier verfolgten Ziele sind ständig zu überprüfen und ggf. zu verändern.

Träger der Beratung und ihre Aufgaben

Klassenlehrer kennen ihre Schülerinnen und Schüler am Besten und haben außerdem aufgrund ihrer zumeist hohen Stundenzahl in der Klasse ein gutes Vertrauensverhältnis zu ihnen. Ihre Aufgabe besteht u.a. in

  • der Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern im Rahmen von Erziehung und Unterricht.
  • spezifischen Beratungsgesprächen über die Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnen und Schüler.
  • der Beratung und Unterstützung der Schüler- und Elternvertreter.
  • der Zusammenarbeit mit den Beratungskräften.
  • gegebenenfalls Gesprächen mit therapeutischen Einrichtungen bezüglich Lernentwicklung und Sozialverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler.

Lehrkräfte mit besonderen Funktionsaufgaben

Jahrgangsstufenleiter in der Sek. II koordinieren Beratungsangebote, die in der Regel alle Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Jahrgangs betreffen (z. B. Bewerber-Training, Laufbahnberatung). Außerdem erfüllen sie für die Schüler der Sek. II die Funktion, die der Klassenlehrer in der Sek. I erfüllt. Am Gymnasium Goch sind dies Frau Keuck, Frau Mölders, Herr Müller, Frau Roffia, Herr Bours und Frau Strebel. In der Sek. II gibt es im Bereich der Berufsberatung eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Schule. Die Berufsberaterin kommt regelmäßig zur Beratung in die Schule und wird unterstützt von Frau Janßen.

Unterstufenkoordinator und Mittelstufenkoordinator führen Beratungen und Informationsveranstaltungen für Schüler und Eltern vor deren Übergang ins Gymnasium, zur Wahl des Bildungsgangs (bilingual oder mathematisch/naturwissenschaftlich), der 2. Fremdsprache oder zur Neigungsdifferenzierung im Wahlpflichtbereich durch. Sie unterstützen die jeweiligen Klassenlehrer und werden bei z.B. Problemen der Disziplin mit einbezogen auch als Mitglieder einer eventuell nötigen Ordnungskonferenz. Am Gymnasium Goch ist NN zuständig für die Erprobungsstufe, Herr Gleumes kümmert sich um die Belange der Mittelstufe.

Schulleitung

Die Schulleitung

  • berät Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich ihrer unterrichtlichen Tätigkeit und erzieherischer Maßnahmen gerade auch bei rechtlichen Fragen.
  • berät Kolleginnen und Kollegen im Rahmen von Mitarbeitergesprächen z. B. über laufbahnrechtliche Möglichkeiten oder die Verfolgung ihrer persönlichen Ziele an der Schule.
  • unterstützt beratend besondere Aktivitäten von Kolleginnen und Kollegen und auch von Schülerinnen und Schülern, wie z. B. den Aufbau und die Pflege von Partnerschaften bzw. Projekten mit außerschulischen Partnern.
  • berät Schülerinnen und Schüler und auch Eltern, wenn sie sich ratsuchend an sie wenden.

Außerdem leitet ein Mitglied der Schulleitung eventuell nötige Ordnungskonferenzen. Am Gymnasium Goch besteht die Schulleitung aus dem Schulleiter Herrn Dr. Peters und seinem Stellvertreter Herrn Janßen.

SV-Lehrkräfte

Die SV-Lehrer haben eine politische Aufgabe in der Schule. Sie beraten die SV bei ihren Aufgaben, unterstützen sie bei der Konferenzarbeit und bei besonderen Aktionen und begleiten sie bei der Durchführung der Wahlen der Schülervertretung. Sie können auch bei persönlichen und schulischen Problemen von den Schülerinnen und Schülern angesprochen werden. Hier empfiehlt sich aber dringend eine enge Zusammenarbeit mit den Beratungskräften. Die SV-Lehrer werden jedes Jahr von der SV in ihr Amt gewählt. >> Mehr dazu

Beratungskräfte

Die Beratungslehrkräfte und die Schulsozialarbeiterin sind in der Schule der präsente Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung, wenn die Problemlage über die Möglichkeiten der o.g. Ansprechpartner hinausgeht oder die Ratsuchenden dies aus verschiedenen Gründen (Anonymität) wünschen. Die Beratungslehrkräfte sind entsprechend dem Erlass ausgebildet worden und unterscheiden sich von den anderen Lehrkräften durch ihre Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht obliegt auch der Schulsozialarbeiterin. Die Beratungslehrkräfte und die Schulsozialarbeiterin werden im Folgenden Beratungskräfte genannt. Die Beratungskräfte sind zuständig für die Vorklärung eines Problemfalls. Sie entscheiden selbstständig, ob eine eigene Bearbeitung möglich ist oder ob die Vermittlung an andere interne oder externe Personen bzw. Stellen erfolgen soll. Sie leiten u.a. Projekte wie z.B. die Suchtprophylaxe und Anti-Mobbingprogramme und beraten auch Klassenlehrer auf Wunsch, welches Vorgehen möglich ist um das Klassenklima zu verbessern, Mobbing im Voraus zu verhindern oder bei Bedarf auch zu intervenieren. Die Beratungslehrkräfte nehmen eine wichtige Rolle ein, wenn es darum geht, dem Ziel der gesunden Schule näher zu kommen. Außerdem sind die Beratungslehrkräfte Mitglieder einer eventuellen Ordnungskonferenz. Am Gymnasium Goch sind Frau Link und Frau Schraven die zuständigen Beratungslehrerinnen. >> Mehr dazu

Grundsätze der Beratung durch die Beratungskraft

Zusammen mit dem Ratsuchenden ist das Ziel eine Klärung seiner Situation. Mit ihm sollen Lösungsmöglichkeiten seines Problems erarbeitet werden. Dabei gibt es zum einen die Möglichkeit, ihm zusätzliche Informationen zu geben oder die Kontaktaufnahme zu anderen Experten zu ermöglichen. Ebenso kann die Beratungskraft dabei das Einüben von eigenen Fertigkeiten unterstützen; Beratung also als „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Eine Beratungskraft kann aktiv werden, wenn

  • SchülerInnen sich einzeln oder als Gruppe an sie wenden,
  • Eltern mit ihr Kontakt aufnehmen,
  • Lehrer eine persönliche Beratung wünschen oder sich wegen einzelner Schüler oder Schülergruppen an sie wenden.

Für die Arbeit der Beratungskraft sind die „Vier Säulen der Beratung“ die Voraussetzung:

  1. Beratung ist freiwillig. Die Ratsuchenden kommen aus eigenem Antrieb, weil sie mit einer Situation nicht zufrieden sind und Änderungen anstreben.
  2. Beratung ist vertraulich. Zu einer Beratungsbeziehung gehört Vertrauen. Deswegen ist der Berater zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Allein die Ratsuchenden bestimmen, welche Informationen in welchem Umfang an welchen Personenkreis weitergegeben werden dürfen. Die berühmten Ausnahmen sind hier die Androhung von Straftaten oder Selbstverletzung.
  3. Beratung ist unabhängig, d.h., es kann keine Anweisungen von außen an die Beratungskraft geben.
  4. Beratung beachtet die Verantwortungsstruktur der jeweiligen Institution. Sie ist nicht autorisiert in die Verantwortungsbereiche anderer Schulmitglieder einzugreifen.

Grundsätzlich gehen die Bemühungen dahin, ein Problem im größeren Kontext (systemisch) zu betrachten, d. h. den Einfluss der MitschülerInnen, der Stammgruppe, der LehrerInnen, der Schule, des Elternhauses usw. mit einzubeziehen und in die Beratung mit einfließen zu lassen, soweit dies machbar ist.

Manchmal kann es zu einer Beratung als „Auflage" kommen (z. B. als Ergebnis einer Klassenkonferenz), dann ist immer zu klären, unter welchen Bedingungen der Schüler/die Schülerin dazu bereit ist. Eine enge Verknüpfung von Beratungsgesprächen bei der Beratungskraft mit anderen schulischen Maßnahmen, wie z. B. Ordnungsmaßnahmen bei Störungen und Konflikten, verbietet sich häufig wegen der genannten Grundsätze der Beratung.

Vorstellung der Beratungskraft

Die Bekanntmachung des Angebots einer möglichen Beratung erfolgt durch:

  • die Beratungswand im Foyer der Schule und durch die Homepage, auf der auf das Angebot hingewiesen wird.
  • durch den Besuch der Beratungskräfte in der Stufe 5, bei dem sie ihr Beratungsangebot vorstellen.
  • die Schulleitung, die die Eltern auf Elternabenden im 5. Jahrgang auf die Beratungsmöglichkeit aufmerksam macht.

Art der Kontaktaufnahme

Die Art der Kontaktaufnahme mit der Beratungskraft ist folgendermaßen geregelt:

  • In den Pausen besteht die Möglichkeit, die Beratungslehrkraft aufzusuchen.
  • Ein weiterer Weg ist der, dass Ratsuchende telefonisch (über das Sekretariat) Gesprächstermine vereinbaren.
  • Die offene Beratungspause

Aufgaben der Beratungskraft

Die Beratungskraft steht SchülerInnen, Eltern und KollegInnen zur Beratung in Einzelfällen oder in Gruppen zur Verfügung. Darüber hinaus nimmt sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten übergreifende Aufgaben innerhalb der Schule wahr.

Einzel- und Gruppenfallberatung

Einzelfälle:

  • Lern- und Verhaltensschwierigkeiten
  • Probleme innerhalb der Stammgruppe/ mit Mitschülern
  • Probleme mit Lehrern
  • Probleme zu Hause (z. B. Trennung der Eltern/ Tod eines Familienangehörigen/ Zurücksetzung gegenüber den Geschwistern)
  • Probleme der Eltern mit Lehrern oder ihren Kindern
  • Probleme von Lehrern mit ihrer Klasse/ Fachunterricht
  • Befreiung aus der Täter- / Opferrolle
  • Beratung bei psychischen Problemen
  • Vermittlung an externe Beratungsstellen bzw. therapeutische Einrichtungen
  • Konflikte innerhalb einer Gruppe
  • Mobbing / Ausgrenzung eines Einzelnen
  • Konflikte zwischen Eltern und Lehrern

 Weitere Aufgaben

  • Kollegiale Fallberatung
  • Unterstützung auf Elternabenden
  • Mitarbeit bei der Entwicklung von Projekten und Konzepten
  • Mitarbeit bei der Verbesserung des Schulklimas
  • Umgang mit Beschwerden
  • Moderation von Konflikten oder schwierigen Gesprächen

Zusammenarbeit der Beratungskraft mit außerschulischen Einrichtungen

  • Schulpsychologischer Beratungsdienst
  • Jugendamt
  • Therapeutische Einrichtungen bzw. externe Beratungsstellen
  • Gesundheitsamt
  • Drogenberatungsstelle / Aidshilfe
  • Teilnahme an Fortbildungen

Besondere Schwerpunkte

Ein wichtiges Anliegen der Beratungslkräfte ist das Schulklima. Ziel ist ein offener, respektvoller, fairer Umgang aller am Schulgeschehen Beteiligten.

Die Schüler und Schülerinnen des 5. Jahrgangs sollen in den Umgang mit Konflikten eingeführt werden, indem ihnen die wesentlichen Elemente der Streitschlichtung vermittelt werden. Es soll regelmäßig ein Klassenrat abgehalten werden, der es möglich macht, Probleme offen mit allen zu besprechen. Es gibt Tutoren für die Erprobungsstufe, dies sind Schüler der Oberstufe, die den Schülerinnen als Ansprechpartner zur Orientierung und bei Problemen zu Verfügung zu stehen, aber natürlich auch Klassenfeiern organisieren u.ä.

Darüber hinaus setzen wir uns als Beratungsdienst dafür ein, dass in schwerwiegenden Konfliktfällen, die Sanktionen bzw. Ordnungskonferenzen erforderlich machen, Gespräche zur Deeskalierung von Konflikten vorgeschaltet werden bzw. diese ersetzen oder begleiten, um den Betroffenen wieder ein geklärtes Miteinander zu ermöglichen.

Externe Kooperationspartner

Zahlreiche außerschulische Kooperationspartner können ggf. in die Beratungsarbeit mit einbezogen werden:

  • Kommunale Beratungsstellen (Jugendämter)
  • Institutionen zur Lernhilfe
  • Drogenberatungsstellen
  • Arbeitsagentur
  • Polizei
  • Ärzte, Therapeuten
  • Weißer Ring