Hausordnung

An unserer Schule kommen viele Menschen zusammen, die miteinander auskommen sollen und wollen. Deshalb soll es für alle Beteiligten Verpflichtung sein, freundlich miteinander umzugehen, Gesundheit und privates Eigentum des anderen zu achten, das Schulgelände, die Gebäude und die darin untergebrachten Einrichtungen und Lehrmittel sauber zu halten, sachgemäß mit ihnen umzugehen und sie schonend zu behandeln, sich umweltfreundlich zu verhalten und folgende Regeln zu beachten:

Anfang und Ende des Unterrichts

Die Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgelände zur jeweils ersten Stunde ihres Stundenplanes, frühestens um 7.40 Uhr oder 5 Minuten vor Stundenbeginn, und verlassen das Schulgelände unmittelbar nach Unterrichtsende. Fahrschüler halten sich vor oder nach der Unterrichtszeit in der Cafeteria oder in der kleinen Halle im ersten Stock des Hauptgebäudes auf, um still für sich zu arbeiten, wenn sie fahrplanbedingt früher kommen oder erst später fahren können. Schülerinnen und Schüler, die an der Betreuungsmaßnahme teilnehmen, halten sich während der 6. Stunde ebenfalls bei den Fahrschülern auf und gehen unmittelbar nach der 6. Stunde in den Raum der Betreuungsmaßnahme.

Jacken werden an die vorhandenen Garderobenhaken im Flur gehängt. Fahrräder werden nur an den vorgesehenen Plätzen in den Fahrradständern abgestellt; Motorfahrzeuge werden nur auf dem Parkplatz oder auf dem gekennzeichneten Rollerparkplatz geparkt. Die Wege, die für die Rettungsfahrzeuge vorgesehen sind, müssen unbedingt frei bleiben.

Ist die Lehrerin oder der Lehrer 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht in der Klasse, informiert die Klassensprecherin/der Klassensprecher das Sekretariat.

Verhalten in den Pausen

In den kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen oder wechseln zum Fachraum. Zu Beginn der großen Pausen oder nach Unterrichtsende werden die Unterrichtsräume zügig verlassen und von der jeweiligen Lehrerin oder dem jeweiligen Lehrer abgeschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler kehren unmittelbar nach dem ersten Klingeln zum Pausenende in die Unterrichtsräume zurück. In den Fachraumgebäuden B und C hält sich während der großen Pausen niemand auf.

Die großen Pausen verbringen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof, in der Cafeteria oder im PZ. Bei Regenwetter sind die Außentüren am PZ geschlossen zu halten. Nur die Schülerinnen und Schüler der SII dürfen sich im D-Gebäude aufhalten.

Das SV-Büro kann zu den angegebenen Öffnungszeiten aufgesucht werden.

Schülerinnen und Schüler, die aus den Fachräumen kommen, können noch zügig zu ihrem Klassen- oder Unterrichtsraum gehen, um die Taschen abzustellen oder das Pausenbrot zu holen, bitten eventuell die Pausenaufsicht, den Klassenraum zu öffnen, verlassen diesen aber sofort wieder und begeben sich unmittelbar in die Pausenräume. Die Aufsicht schließt den Raum wieder ab.

Alle Mitschülerinnen und Mitschüler unterstützen die Aufgabe des Schlüsseldienstes, der den Klassenschlüssel vor dem Unterricht abholt und den Klassenraum abschließt, wenn die Klasse in einem Fachraum unterrichtet wird.

Handys

Mobile Endgeräte (Smartphones und Tablets) dürfen mit in die Schule gebracht werden. Während des Unterrichts verbleiben sie aber unsichtbar und ausgeschaltet im Unterrichtsraum, solange sie nicht ausdrücklich für einen Arbeitsauftrag benötigt werden.

Die Oberstufenschülerinnen und Schüler dürfen ihr mobiles Endgerät während Freistunden (nicht vor Unterrichtsbeginn oder während der Pausen) im Oberstufengebäude, auf dem Schulhof zwischen dem C- und D-Gebäude sowie in der Cafeteria und dem SLZ so benutzen, dass niemand dadurch gestört wird (z.B. Musikhören mit Kopfhörern).

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 und 9 sowie Oberstufenschülerinnen und Schüler dürfen ihr mobiles Endgerät während der Mittagspause so benutzen, dass niemand dadurch gestört wird (z.B. Musikhören mit Kopfhörern).

Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Personen bedürfen einer ausdrücklichen Erlaubnis und sind nur zu unterrichtlichen Zwecken erlaubt.

Vor Klassenarbeiten und Klausuren werden alle mobilen Endgeräte eingesammelt. Die Benutzung eines mobilen Endgerätes gilt als Täuschungsversuch, auch das bloße Mitführen kann als solcher geahndet werden.

Bei Nichtbeachtung der Regeln darf das mobile Endgerät von jeder Lehrperson eingezogen und im Sekretariat aufbewahrt werden. Dort kann es nach entsprechender Information von den Erziehungsberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern abgeholt werden.

Eine wiederholte Missachtung der Regeln führt zu disziplinarischen Konsequenzen im Rahmen einer Teilkonferenz.

Der Konsum und die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen, sexistischen, politisch extremen und pornografischen Medien, die den Erziehungszielen der Schule widersprechen oder sogar strafbar sind, sind ausdrücklich verboten. Bei Verdacht einer Straftat kann das mobile Endgerät zur Klärung des Sachverhalts durch die Schulleitung der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft übergeben werden.

Unfallverhütung und Sicherheit

Folgende Sicherheitsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten: Das Sitzen, Spielen und Turnen auf Treppen und Geländern im Gebäude ist wegen der Unfallgefahr nicht gestattet. Lauf- und Ballspiele sind nur auf dem Schulhof auf den dafür ausgewiesenen Flächen und unter äußerster Rücksichtnahme auf alle anderen erlaubt.

Feuerschutz- und Katastrophenalarmbestimmungen müssen eingehalten werden. Die Fluchttüren sind nur bei Übungs- oder Alarmfällen zu benutzen. Sie sind keine Türen zum Betreten oder Verlassen des Gebäudes ohne Notfallanzeige.

Verlassen des Schulgeländes

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während des Schulvormittags wegen der Aufsichts- und Haftpflicht nur in Begleitung eines Lehrers oder nur mit Erlaubnis der Aufsicht verlassen.

Wertgegenstände

Falls Wertgegenstände oder größere Geldbeträge mitgebracht werden müssen, sind sie beim Sportunterricht dem Fachlehrer zu übergeben. Sie sollen keineswegs in der Umkleide aufbewahrt werden.

Verhalten bei Erkrankung

Im Krankheitsfall ist die Schule zu Unterrichtsbeginn am ersten Krankheitstag telefonisch zu benachrichtigen. Spätestens am dritten Krankheitstag ist eine schriftliche Entschuldigung oder im Einzelfall ein Attest vorzulegen.

Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit, meldet sie/er sich beim Fachlehrer und beim Sekretariat ab. Ein oder zwei Mitschüler begleiten die/ den Erkrankten zum Sekretariat. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Krankheitsfall nachzureichen.

Beurlaubungen

Anträge auf Beurlaubung bei vorhersehbaren Versäumnissen sind rechtzeitig an den Klassen- oder Schulleiter zu richten.

Allgemeine Bestimmungen

Auf dem Schulgelände sind im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen untersagt. Für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstückes gilt diese Bestimmung entsprechend. Die Abfallbehälter sind unbedingt zur Reinhaltung des Schulgeländes zu nutzen. Vor allem sind Kaugummis, die nur außerhalb der Unterrichtszeit gekaut werden dürfen, sachgemäß und hygienisch einwandfrei nur dort zu entsorgen.

Jeder, der sich der Einrichtungen der Schule für die Informationstechnologien bedient, ist verpflichtet, die Benutzerordnung strikt einzuhalten.

Die Hausordnung ersetzt nicht die Verantwortung jedes Einzelnen für das gute Zusammenleben und –arbeiten in der Schule. Sie wird vielmehr erst sinnvoll, wenn alle Beteiligten ihre Einhaltung als feste Vereinbarung akzeptieren. Die Hausordnung ist zu Beginn eines jeden Schuljahres vom jeweiligen Klassen- oder Beratungslehrer mit den Schülerinnen und Schülern zu besprechen.

Stand: 2019