Hygiene- und Verhaltensregeln für den angepassten Schulbetrieb zu Beginn des Schuljahres 2020/21

Im neuen Schuljahr soll der Unterricht nach dem regulären Stundenplan stattfinden. Deshalb gibt es auch nur an wenigen Stellen kleinere Abweichungen im Stundenplan (z.B. bei Religion oder Bili). Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer wieder gleichzeitig in der Schule sein werden. Um alle vor dem Coronavirus zu schützen, gibt es daher in diesem Schuljahr einige besondere Regelungen bezüglich Hygiene und Verhalten im Schulgebäude.

Einige der Regeln sind vom Ministerium so vorgeschrieben, andere haben wir auf der Grundlage der Vorgaben des Ministeriums für das GoGy konkretisiert. Die Regeln gelten bis auf Weiteres, das Ministerium hat aber angekündigt, dass es sie je nach Corona-Lage wieder anpassen und ändern wird.

Die Regelungen bedeuten sicher für alle auch Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Ihre Einhaltung ist aber wichtig, damit sich alle in der Schule sicher fühlen.

Allgemeine Regeln

  • Im ganzen Schulgebäude besteht die ganze Zeit Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler. Die Maske muss Mund und Nase bedecken. Ein Plastikvisier ersetzt den Mund-Nasen-Schutz nicht.
  • Bitte pro Tag mehrere Masken mitbringen sowie einen Plastikbeutel, um benutzte Masken hygienisch wegzupacken. Auch bei wärmeren Temperaturen ist es sinnvoll, eine Jacke, ein Halstuch o.ä. mitzubringen, weil in den Unterrichtsräumen oft gelüftet wird und sich ein Durchzug bilden wird.
  • Die in den Klassenräumen, Kursräumen und Fachräumen festgelegten Tischordnungen und Sitzpläne dürfen nicht verändert werden. Das ist wichtig für die Rückverfolgung bei einem Corona-Fall.
  • Es gibt keine „Einbahnstraßen“ mehr, stattdessen Laufwege in beide Richtungen mit Rechtsverkehr auf den Gängen und Treppen. Die Trennlinien in der Mitte der Gänge und Treppen sind zu beachten.

Verhalten und Hygiene beim Betreten des Schulgebäudes

  • Alle Schülerinnen und Schüler gehen bitte direkt zum Klassenraum oder Kursraum, der im Stundenplan vorgesehen ist. Die Türen werden in der Regel geöffnet sein. Wenn der Unterricht in einem Fachraum im B- oder C-Gebäude stattfindet, warten sie bitte auf dem Schulhof oder auch auf den Rasenflächen vor den jeweiligen Gebäuden. Wenn der Unterricht im D-Gebäude stattfindet, warten sie bitte auf dem Schulhof vor dem D-Gebäude. Bei Sportunterricht warten Sie bitte auf dem Schulhof vor dem Eingang neben der Mensa.
  • Alle Schülerinnen und Schüler waschen sich mit Seife gründlich die Hände, setzen sich dann bitte hin und warten auf den Lehrer.

Verhalten und Hygiene im Unterricht

  • Auch während des Unterrichts muss der Mund-Nasen-Schutz die ganze Zeit getragen werden. Ausnahmen können nur von den Lehrerinnen und Lehrern festgelegt werden (z.B. bei einem Referat).
  • Die Fenster sind während des gesamten Vormittags möglichst „auf Kipp“ geöffnet, sodass die Räume gut belüftet werden. Nur wenn die Lehrkraft anwesend ist, dürfen sie ganz geöffnet werden.
  • Über besondere Regelungen im Musik- und Sportunterricht werden die Schülerinnen und Schüler von den Fachlehrern informiert.

 Verhalten und Hygiene in den Pausen

  • Jede Klasse geht in den großen Pausen in den für die jeweiligen Jahrgangsstufen markierten Bereich (es gibt also zum Beispiel einen Pausenbereich für die ganze Jahrgangsstsufe 7). Die Gebäude müssen während der Pausen komplett geleert sein.
  • Wer nach der Pause in einem anderen Raum Unterricht hat, nimmt seine Schulsachen mit in den Pausenbereich.
  • In den Pausen kann die Maske zum Essen oder Trinken kurz abgelegt werden. Dabei ist aber bitte auf die Abstände zu den Mitschülern und Lehrern zu achten.
  • Am Ende der großen Pausen gehen alle direkt nach dem ersten Gong zum Klassenraum. Alle gehen zügig los und bleiben – soweit möglich – als Klasse zusammen. Folgt nach der Pause Unterricht in einem Fachraum, bleiben die Schüler in ihrem Pausenfeld stehen. Sie werden dort von der Lehrkraft abgeholt.
  • In den Fünf-Minuten-Pausen ist in vielen Fällen wie gewohnt ein Raumwechsel erforderlich. Wenn nicht, bleiben alle im Klassenraum. Wenn es organisatorisch möglich ist, kann bei Doppelstunden eine ganze Lerngruppe zusammen mit dem Lehrer eine kurze fünfminütige Bewegungspause auf dem Schulhof machen. Diese kann auch kurz vor oder nach der planmäßigen Fünf-Minuten-Pause durchgeführt werden, sodass nicht zu viele Leute gleichzeitig auf dem Schulhof sind. Bei einem Lehrerwechsel nach der 1., 3. oder 5. Stunde geht das leider nicht.
  • Nach der Pause erneut die Hände waschen oder desinfizieren. Zur Desinfektion stehen in allen Gebäuden Desinfektionsspender bereit. Gerne kann auch ein von zu Hause mitgebrachtes Hand-Desinfektionsmittel benutzt werden – dadurch können Wartezeiten an Waschbecken und Desinfektionsspendern verkürzt werden.
  • Bei schlechtem Wetter gibt es Regenpausen. Eine Regenpause wird durch eine Durchsage angekündigt. In diesem Fall müssen alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum bleiben.

Verhalten und Hygiene beim Verlassen des Schulgebäudes nach Schulschluss

  • Alle verlassen die Schule durch den nächstgelegenen Ausgang. Neben dem Hauptausgang kann das Schulhoftor an der Mensa benutzt werden (nach Unterricht im B-, C-, D-Gebäude oder nach Sportunterricht).

Zusatzinformation für die Oberstufe

  • Der SOFARAUM im D-Gebäude bleibt verschlossen und darf in Freistunden nicht genutzt werden. Die Cafeteria steht als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
  • Auch während der Freistunden gilt die Maskenpflicht.

Vorgehen bei auftretenden Corona-Symptomen

Eine Schülerin und Schüler mit COVID19-Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn ist ansteckungsverdächtig und muss daher so lange zu Hause bleiben, bis eine diagnostische Abklärung erfolgt ist. Bei Auftreten von COVID19-Symptomen während der Unterrichtszeit muss die Schule veranlassen, dass der erkrankte Schüler oder die erkrankte Schülerin von den Eltern abgeholt wird. In diesen Fällen muss die Schule auch mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen. 

Bei einfachen Schnupfensymptomen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens sollte eine Schülerin/ ein Schüler vor einem weiteren Schulbesuch zunächst 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Wir empfehlen allen Schülerinnen und Schülern, die Corona-Warn-App auch in der Schule zu benutzen. Dazu darf das Handy in der Tasche im Lautlos-Modus angeschaltet sein.