Grundsätzliche Regeln zu Hygiene und Infektionsschutz in Zeiten von Corona

  1. Es besteht grundsätzlich Maskenpflicht. Nur wenn man am Platz sitzt, kann die Maske abgenommen werden. Sobald man aufsteht, muss die Maske wieder aufgesetzt werden.
  2. Nach dem Betreten des Schulgebäudes sind die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Desinfektionsspender befinden sich am Haupteingang und, außerhalb der Tage mit Abiturklausuren, im D-Gebäude.
  3. Der Haupteingang der Schule dient ausschließlich als Eingang. Alle weiteren Wege auf dem Schulgelände (und zum Verlassen des Schulgeländes) sind gekennzeichnet.
  4. Bitte an regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände denken.
  5. Der Abstand von mindestens 1,5 m ist immer einzuhalten. Dies gilt auch für Pausenzeiten. Gruppenbildung ist unbedingt zu vermeiden.
  6. Klassenräume sind regelmäßig zu lüften. Türen bleiben, soweit möglich, geöffnet (auch während der Unterrichtszeiten).
  7. Während des Aufenthaltes in der Schule darf nichts ausgetauscht werden (auch kein Tipp-Ex, keine Stifte, Taschentücher etc.).
  8. Aus hygienischen Gründen ist Essen in den Kursräumen untersagt.
  9. Vor der Benutzung von Tastaturen an PC oder Laptop, Dokumentenkameras, Beamer oder der Fernbedienungen ist eine gründliche Reinigung oder Desinfektion der Hände unbedingt erforderlich. Die Tastaturen selbst sind nicht zu desinfizieren, ebenso wenig die anderen elektrischen Geräte, um eine dauerhafte Beschädigung durch die Reinigung mit Desinfektionsmittel zu verhindern.
  10. Wenn Lehrwerke, Lexika o.ä. an Schüler ausgegeben werden, sind diese unmittelbar nach Rückgabe (vor Ausgabe an eine andere Person) zu desinfizieren.
  11. Um Kontamination bei der Ausgabe von Arbeitsmitteln zu verhindern, ist auf ein gründliches Waschen oder Desinfizieren der Hände oder die Verwendung von frischen Handschuhen zu achten.
  12. Im Übrigen gelten die bekannten Empfehlungen zum Verhalten während der Pandemie; sie gelten auch auf dem Weg zur und vor der Schule!