Corona-Blog

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir Sie und euch über die aktuelle Situation am GoGy auf dem Laufenden halten.

 

Update 1.4.22: Appell zum freiwilligen Tragen einer Maske im Unterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Corona ist zwar angesichts des schrecklichen Krieges gegen die Ukraine etwas aus dem Blickfeld geraten, die Zahl der Erkrankungen aber leider nach wie vor sehr hoch. Dies zeigt sich auch in steigenden Zahlen bei uns am GoGy. Wir können glücklicherweise sagen, dass wir bis jetzt recht gut durch diese Zeit gekommen sind. Dazu hat die hohe Disziplin aller Beteiligten in puncto Testungen und Maske enorm beigetragen. Dafür möchten wir allen noch einmal herzlich danken.

Diese beiden Maßnahmen fallen laut Anweisung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums nun aber weg. Die Testungen laufen am 8.4.2022 aus, die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes endet bereits am 3.4.2022.
An den Gründen, die zur Einführung der Maskenpflicht geführt haben, hat sich aus unserer Sicht aber noch nichts Grundlegendes geändert:

  • In den Klassenräumen kann kein Mindestabstand eingehalten werden.
  • Neben „festen Lerngruppen“ treffen etwa durch die Differenzierung immer wieder Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Klassen in einem Kurs aufeinander.
  • Nach wie vor gibt es Menschen, die bei Erkrankung einer hohen Gefahr bezüglich eines schwierigen Verlaufs der Infektion ausgesetzt sind.
  • Immer noch werden Schülerinnen und Schüler unserer Schule positiv auf das Virus getestet.

Deshalb möchten wir nachdrücklich dafür werben, die Maske weiterhin zu tragen, auf freiwilliger Basis. Dies ist auch die von der Schulaufsicht vertretene Position.

Selbstverständlich ist dies die freiwillige Entscheidung jeder und jedes einzelnen. Es gibt weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Grundlage, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen. Das ist auch ausdrücklich nicht unser Bestreben.

Von Schüler- und Lehrerseite sind erneut Stimmen laut geworden, auf freiwilliger Basis weiterhin Masken im Unterricht zu tragen.

Wir unterstützen diesen Gedanken ausdrücklich und rufen alle eindringlich auf, im Sinne des Gemeinwohls und zum Schutz aller Beteiligten weiterhin auch im Unterricht eine Maske zu tragen.

 

Dr. Christoph Peters         Caroline van Kempen         Peter Tiede-Arlt           Helena Vogelskamp
Schulleiter  Lehrerrat  Schulpflegschaft    Schülervertretung

 

Weitere Mitteilungen

Ausgangslage

Die letzten beiden Jahre standen ganz im Zeichen der durch Corona bedingten Einschränkungen und Regelungen, auch und gerade in der Schule. Diese Zeit hat uns allen sehr viel abverlangt und ein normales Schulleben wie auch den gewohnten Unterricht unmöglich gemacht. Uns ist bewusst, dass auf Seiten der Schülerinnen und Schüler in vielen Bereichen Defizite und Probleme entstanden sind, nicht nur was eventuelle Lernrückstände betrifft. Aus diesem Grunde versuchen wir, ein möglichst breit gestaffeltes Konzept umzusetzen. Viele der nachfolgenden Punkte sind bereits ganz klar und in der Umsetzung, bei anderen befinden wir uns noch in der Planung.

Modul: Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände

Lerninseln:
Ein wesentlicher Baustein in diesem Bereich ist die Einrichtung von Lerninseln. Außerhalb des festen Stundenplans erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 Förderangebote in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Diese Angebote sind klassen- und jahrgangsübergreifend angelegt. Hier können Schülerinnen und Schüler einerseits ihre ganz individuellen Lernrückstände nennen und in diesen Fragen Unterstützung von der Lehrkraft erhalten. Andererseits wird auch Förderung zu Themenkomplexen angeboten, die von den Fachlehrerinnen und -lehrern der Jahrgangsstufen als besonders problematisch benannt werden. Diese Maßnahme wird von ausgebildeten Lehrkräften durchgeführt.

Förderunterricht:
Darüber hinaus gibt es für die Jahrgangsstufen 5 und 6 Förderunterricht im Fach Deutsch, der regelmäßig in den einzelnen Klassen stattfindet. Auch diese Maßnahme wird von ausgebildeten Lehrkräften durchgeführt.

Schüler helfen Schülern:
Das seit Jahren an der Schule bewährte System „Schüler helfen Schülern“ wird in das Konzept „Aufholen nach Corona“ integriert. Ausgewählte Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2, die in den betreffenden Fächern gute oder sehr gute Leistungen erbringen, erteilen für die Jahrgangsstufen 7-9 Nachhilfeunterricht in Kleingruppen von maximal 6 Schülerinnen und Schülern, die jeweils aus einer Jahrgangsstufe stammen. Ein Nachhilfekurs umfasst 10 Einheiten à 60 Minuten und wird in den Räumlichkeiten der Schule durchgeführt. Die Tutorinnen und Tutoren der Nachhilfekurse stehen in engem Austausch mit den jeweiligen Fachlehrerinnen und -lehrern, so dass ein maßgeschneiderter Nachhilfeunterricht möglich ist.

Bildungsgutscheine:
Die Schule erhält über den Schulträger Bildungsgutscheine und gibt sie an die betreffenden Schülerinnen und Schüler weiter, die von den Fachlehrkräften benannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten wählen den geeigneten Bildungsanbieter selbst aus. Die Schule unterstützt sie dabei. Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Lernförderung erfolgt in Kleingruppen. Ein Bildungsgutschein umfasst eine Einheit von 10 mal 90 Minuten Lernförderung. Die Teilnahme an der Lernförderung ist zu dokumentieren.

Weitere Maßnahmen:
Darüber hinaus ergreift das GoGy ein Bündel weiterer Maßnahmen. Beispielhaft seien hier genannt Zuschüsse zum Erwerb von Lizenzen für Lernprogramme und zusätzliche Materialien in unterschiedlichen Fächern.

Modul: Aufarbeitung psychosozialer Belastungen

Auch in diesem Modul sieht das Konzept eine Reihe von Punkten vor, die sowohl auf einzelne Jahrgänge bezogen wie auch jahrgangsübergreifend geplant sind und letztlich die gesamte Schule umfassen. Im Einzelnen handelt es sich nach jetzigem Stand um die folgenden Bausteine. Das Konzept wird aber ständig weiter fortgeschrieben.

Jahrgangsbezogene Maßnahmen:

  • Teamtraining für alle Klassen der Jahrgangsstufe 5 mit einer erfahrenen Trainerin (die bei uns auch bereits gearbeitet hat)
  • Unterstützung des englischen Theaterprojektes der Jahrgangsstufen 8 & 9
  • individualisiertes Bewerbertraining für die Q2 (anschließend Q1 und EF) durch einen erfahrenen Personaler

Jahrgangsübergreifende Maßnahmen:

  • Entspannungstraining in Kleingruppen
  • Yoga in Kleingruppen
  • zusätzliche Bewegungsangebote

Maßnahmen für die ganze Schule:

  • Mit dem Förderverein und Elternvertretern aus der Schulpflegschaft arbeiten wir seit geraumer Zeit an einem Konzept für die Wiedereröffnung der Cafeteria. Die Cafeteria war immer ein wesentliches Element unseres Schulalltags und hat sehr zum Wohlbefinden aller beigetragen. Deshalb hoffen wir, sie nach den Osterferien wieder öffnen zu können, zumindest in etwas eingeschränkter Form.
  • Der Ruheraum „Atempause“ bietet vielfältige Möglichkeiten, sowohl Unterricht in anderer Form als auch Maßnahmen zur Entspannung durchzuführen.
  • Unser Grünes Klassenzimmer ist von Elternvertretern für die nächste Saison des Freiluftunterrichts fitgemacht worden. Gerade unter den herrschenden Coronabedingungen stellt es ein gern genutztes Angebot für Unterricht im Freien dar.
  • Ein weiteres Highlight soll unser Biotop werden. Auch hier arbeiten wir sehr eng mit Elternvertretern an der Neugestaltung des Schulgartens, der ebenfalls für alle einen weiteren Ort zur Erholung, aber auch zum Lernen bieten wird.
  • Nicht zuletzt hoffen wir, im Sommer ein Schulfest veranstalten zu können. Es ist ungemein wichtig, mit der ganzen Schulgemeinde feiern zu können und auf diese Weise wieder Unbeschwertheit und mehr Gemeinschaft in das Schulleben zu bringen. Hoffentlich lässt Corona dies zu.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Land NRW fährt ab dem 28.02.2022 für die Schulen eine geänderte Teststrategie. Zentral ist, dass für bereits immunisierte Personen die Testpflicht aufgehoben wird.

„Zukünftig müssen also nur solche Personen zwingend getestet werden, die noch nicht immunisiert sind (sog. 3-G-Regel). Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können…“ (Schulmail vom 17.02.2022).

Im Zusammenhang mit der neuen Regelung ist es mithin erforderlich, den Immunstatus zu aktualisieren und erneut zu dokumentieren, wenn Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen wollen. Bitte geben Sie Ihrem Kind gegebenenfalls erforderliche Nachweise mit.
Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler allerdings weiterhin freiwillig an drei Antigen-Selbsttests in der Schule pro Woche teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Janßen

Liebe Eltern, falls Ihr Kind ein positives Schnelltestergebnis erhalten hat, können Sie sich » hier auf der Webseite des Kreis Kleve über die weitere Vorgehensweise informieren.

Der Kreis Kleve informiert auf seiner Webseite über » Änderungen in der Corona-Test- und Quarantäneverordnung, die ab sofort umgesetzt werden.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen Ihr bzw. Sie konnten die Weihnachtsferien genießen und alle sind gut in das neue Jahr 2022 gekommen. Wir wünschen Euch und Ihnen für das Jahr 2022 Glück, Gesundheit, Zufriedenheit und alles, alles Gute.

Gestern (06.01.2022) erhielten wir neue Informationen aus dem MSB, die wir gerne an Euch bzw. an Sie weitergeben möchte. Das MSB hat grundsätzlich eine Ausweitung der Testungen vorgesehen. Konkret bedeutet dies:

Es „werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). […]

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt. […]“

Darüber hinaus möchten wir auch einen Appell verschiedener Gesundheitsämter aufgreifen und die Eltern aller Schülerinnen und Schüler bitten, ihre Kinder möglichst vor dem Schulstart am Montag, 10. Januar 2022, testen zu lassen. Auch wenn alle Schülerinnen und Schüler am Montag in der Schule getestet werden, ist ein vorheriger Test sinnvoll, da es bereits zu Kontakten zwischen Schülerinnen und Schülern, z.B. im Klassenraum oder im Schulbus kommt, bevor die Ergebnisse der Schultestungen vorliegen.

Bitte bleiben Sie gesund.

Viele Grüße

Michael Janßen & Dr. Christoph Peters

Liebe ElternvertreterInnen,
liebe SV-Vertreter und SV-Lehrer,
liebe Schulleitung,

wir werden die Schulpflegschaftssitzung am 24. Januar 2022 um 19:30 Uhr online durchführen.

Die pandemische Lage ist derzeit so angespannt, dass wir die mittlerweile etablierte Form der Videokonferenz nutzen möchten.
Die Veranstaltung läuft über die Plattform „Big Blue Button“, die Ihre Kinder als Unterrichtsplattform bereits kennen. Bitte verwenden Sie für Ihre Teilnahme den Account
Ihres Kindes.

Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch!

Mit besten Grüßen,
Peter Tiede-Arlt

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute (01.12.2021) erhielten wir neue Informationen aus dem MSB, die ich gerne an euch bzw. an Sie weitergeben möchte.

Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird [...] ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert.

Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. [...]

Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann“.

Nachweis der Testung und Immunisierung von Schülerinnen und Schülern

„Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre und älter sind, weisen dies auf Nachfrage durch eine Bescheinigung über ihre Schultestung nach. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen keinen Testnachweis erbringen. Ebenfalls für die Gruppe unter 16 Jahren gilt, dass sie gemäß § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 CoronaSchVO für die Teilnahme an sog. 2 G-Angeboten keinen Nachweis über die Immunisierung benötigen.“

Schulmitwirkungsgremien

„Auch hier gilt: Eltern dürfen die Schulen nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen [...]. Außerdem gilt im ganzen Schulgebäude die Maskenpflicht. In den Sitzungen muss die Maske am Sitzplatz getragen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.“ [...]

Ich bin mir sicher, dass nach den bisherigen Erfahrungen die Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz einen günstigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes leisten wird.

Bitte bleiben Sie gesund.

Viele Grüße
Michael Janßen

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

der erste Elternsprechtag im Schuljahr 2021/22 findet am Dienstag, 23. November 2021 in der Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr statt. Ich lade Sie herzlich ein, Gesprächstermine mit den Lehrerinnen und Lehrern an diesem Tag wahrzunehmen.

Aufgrund der Pandemie haben wir die Organisation des Elternsprechtags auch dieses Mal entsprechend angepasst:

  • Die Gesprächstermine finden grundsätzlich telefonisch statt.
  • Eine Terminvereinbarung kann über schul.cloud erfolgen. Wir bitten Sie bzw. Ihre Kinder, die Lehrkräfte, mit denen Sie einen Termin vereinbaren möchten, anzuschreiben und einen Terminvorschlag zu machen. Es empfiehlt sich, neben der gewünschten Uhrzeit auch eine mögliche alternative Uhrzeit anzugeben. Bitte teilen Sie der Lehrkraft ebenfalls Ihre Telefonnummer mit, unter der Sie am Elternsprechtag zu erreichen sind (nach Möglichkeit Festnetznummer). Die Lehrkraft bestätigt dann Ihren Termin oder schlägt einen Ausweichtermin vor.
  • Alternativ können Sie zur Terminvereinbarung auch eine E-Mail an die Lehrkraft schreiben. Die » E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage unserer Schule.
  • Am Elternsprechtag meldet sich die Lehrkraft dann bei Ihnen zur vereinbarten Zeit telefonisch.
  • Um für alle Beteiligten die Planbarkeit zu erleichtern, rechnen Sie bitte für einen telefonischen Gesprächstermin ca. 10 Minuten ein. Die Gesprächstermine beginnen jeweils zur vollen Stunde sowie 15, 30 und 45 Minuten nach der vollen Stunde.

Wir hoffen sehr, dass ein telefonischer Elternsprechtag eine für alle akzeptable Alternative zum gewohnten und bewährten Format ist. Dennoch gibt es sicher Anliegen, für die auch in der gegenwärtigen Lage ein persönliches Gespräch erforderlich ist. In diesen Fällen bitte ich Sie, die Sprechstunden der Lehrkräfte zu nutzen. Selbstverständlich können Sie auch einen telefonischen Termin am Elternsprechtag vereinbaren, um gemeinsam mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin zu entscheiden, ob man das Anliegen besser im persönlichen Gespräch weiter bespricht.

Sollten Sie hingegen nur eine kurze Frage haben – etwa nach geeignetem Übungsmaterial –, ist es oft auch eine gute Möglichkeit, sich per » E-Mail an die Lehrkräfte zu wenden. Natürlich können Ihre Kinder die Lehrerinnen und Lehrer auch jederzeit direkt nach Übungsmaterial fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Janßen, StD
stellv. Schulleiter

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

gestern (28.10.2021) erhielten wir neue Informationen aus dem MSB, die ich gerne an euch bzw. an Sie weitergeben möchte.

„Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.“

In den letzten Wochen und Monaten haben wir den Unterricht und das Schulleben insgesamt unter vielfach widrigen Bedingungen stabil aufrechterhalten können. In der Schulgemeinde ist vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Entwicklung der Pandemie von Schülerrat, Elternvertretung und Lehrerrat deutlich gemacht worden, dass das freiwillige Tragen der Masken als eine sinnvolle Maßnahme zur Unterstützung der regulären Durchführung des Schulbetriebes und des gesamten Schullebens angesehen wird.

Bitte bleiben Sie gesund.

Viele Grüße
Michael Janßen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

gestern erhielten wir neue Informationen aus dem MSB, die ich gerne an euch bzw. an Sie weitergeben möchte. Weitere Informationen sind für die erste Woche nach den Herbstferien angekündigt.

Maskenpflicht
Die Landesregierung beabsichtigt, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien, also ab dem 2. November, abzuschaffen. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude. Alle übrigen Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen bleiben bestehen.

Testungen
Nach §2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler als getestete Personen aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen. Dies gilt allerdings nur außerhalb der Ferienzeiten. Sofern Schülerinnen und Schüler nicht geimpft oder genesen sind, benötigen sie in den Ferien also für alle 3G-Veranstaltungen einen aktuellen negativen Test.

Nach den Ferien werden wir am Montag vor Unterrichtsbeginn eine Testung vornehmen, danach in den üblichen Abständen.
Ich möchte aber dringend appellieren: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen.

Bitte bleiben Sie gesund.

Viele Grüße und schöne Herbstferien
Michael Janßen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich möchte Euch und Sie auf zwei Änderungen aufmerksam machen, die den Schulbetrieb ab dem 20.9.2021 betreffen.

Testungen/Quarantäne

  • Es werden ab dem 20.9.2021 in der Woche jeweils drei Selbsttests durchgeführt (Montag, Mittwoch, Freitag). Geimpfte und Genese (d.h. Immunisierte) sind hier ausgenommen.
  • Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort „grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken“. Die endgültige Entscheidung darüber liegt weiter bei den Gesundheitsämtern.

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen und das angemessene Lüften der Klassenräume sowie die Maskenpflicht bleiben davon unberührt und gelten weiter.

Ich wünsche uns allen weiterhin ein gutes Gelingen des Schuljahres.
Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Janßen

Liebe Eltern,

ich möchte Sie daran erinnern, dass der Zutritt zum Schulgebäude nur für immunisierte, also für geimpfte und genesene, oder getestete Personen gestattet ist (§ 3 Absatz 1 Coronabetreuungsverordnung). Dies gilt auch für die jetzt anstehenden Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaftssitzungen.
Konkret bedeutet dies, dass wir am Eingang die Einhaltung dieser 3G-Regel kontrollieren werden. Bitte kommen Sie etwas frühzeitiger und halten Sie einen entsprechenden Nachweis bereit, so dass der Einlass zügig ablaufen kann.
Ich wünsche allen erfolgreiche Sitzungen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach hoffentlich erholsamen Ferien starten wir am 18. August in das neue Schuljahr. Auch der Neustart muss unter Coronabedingungen erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass alle Regelungen aus der Zeit vor den Sommerferien weiterhin gelten.

Zur Verdeutlichung zitiere ich nachstehend aus der letzten » Mail des Schulministeriums:

Pflicht zum Tragen einer Maske

„Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.“

Testungen

„Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen.In den weiterführenden Schulen kommen wie bisher die Antigen-Selbsttests zum Einsatz.“

In der ersten Schulwoche finden die Testungen am Mittwoch und am Freitag statt.

Von den Testungen befreit ist, wer
a) einen maximal 48 Stunden alten negativen Bürgertest vorlegen kann.
b) vollständig geimpft ist (d.h. die zweite Impfung spätestens am Di, 3.8., erhalten hat).
c) genesen ist.
In jedem Fall ist ein entsprechender Nachweis mitzubringen.

Ab der zweiten Woche werden wir die Testungen wieder auf vier Tage verteilen. Die Schülerinnen und Schüler werden wir entsprechend informieren.

Ich wünsche uns allen einen guten Start in das neue Schuljahr.

Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Peters

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