Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit länger andauernden Fehlzeiten und Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs in Corona-Zeiten

Die Übersicht kann nur eine grobe, erste Orientierung geben. Sie dient dazu Klarheit und Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Gerade bei der Einrichtung von Distanzunterricht für einen Teil der Schülerschaft werden für den konkreten Fall sicher noch zahlreiche Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Die Hinweise zum Distanzlernen entsprechen den Absprachen in der Lehrerkonferenz, welche wiederum auf den Anregungen einer Lehrer-Arbeitsgruppe und Elternrückmeldungen beruhen.
Um im Falle einer Erkrankung oder Quarantäne eines Schülers schnell reagieren zu können, empfehlen wir, in den Klassen der SI bereits jetzt ein Hausaufgaben-Buddy-System einzuführen (s. „Situation 1“).
Zur Ausgestaltung des Hybridunterrichts (s. „Situation 6“) folgen in den nächsten Tagen noch genauere Informationen.

Stand: 9.11.2020

 

Schüler erarbeitet die Unterrichtsinhalte im Distanzlernen

Vorgehensweise und Art des Unterrichts

  • Der Klassen- oder Beratungslehrer oder das Sekretariat informiert Lehrer und Fachlehrer über die Quarantänemaßnahme und eventuelle gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen des Schülers.
  • Der Klassen- oder Beratungslehrer stellt ggf. sicher, dass der betroffene Schüler mit den Aufgaben und Materialien aus dem laufenden Unterricht versorgt wird, wenn keine gesundheitlichen oder sonstigen Einschränkungen des Schülers dagegensprechen.
  • Sekundarstufe I:
    In der Sekundarstufe I sollte dazu ein Hausaufgaben-BuddySystem eingerichtet werden. Persönliche Kontakte sind hier natürlich zu vermeiden, die Informationen dürfen nur telefonisch oder digital weitergegeben werden.
  • Sekundarstufe II:
    Der Schüler organisiert die Materialweitergabe selbständig (wie bei Erkrankungen).
    Der Beratungslehrer vergewissert sich beim betroffenen Schüler, ob in allen Kursen eine Weiterleitung der Unterrichtsmaterialien funktioniert.
  • Die Fachlehrer übermitteln direkt an den betroffenen Schüler Materialien digital, wenn offensichtlich ist, dass dies organisatorisch einfacher ist als der Weg über Mitschüler oder wenn dies didaktisch erforderlich ist.

Leistungsbewertung

  • Die Fachlehrer fordern nach eigenem Ermessen die Abgabe von Aufgaben über die digitalen Kanäle. In vielen Fällen ist es empfehlenswert, Aufgaben v.a. dann einzufordern, wenn sie für die Lernprogression oder (v.a. in der Oberstufe) für die Leistungsbewertung von besonderer Bedeutung sind.
  • Wenn mehrere Schüler gleichzeitig von einer längeren Quarantäne betroffen sind und sich daraus Schwierigkeiten für Klassenarbeits- und Klausurtermine ergeben, Abstimmung mit Koordinator/-in.

Vertretungsaufgaben bzw. EVA-Aufgaben nach dem etablierten Verfahren

Vorgehensweise und Art des Unterrichts

Die betroffene Lehrkraft stellt über die etablierten Kanäle Vertretungs- bzw. EVA-Aufgaben bereit (Sekretariat, Moodle). Während in der Sekundarstufe I der Weg über das Sekretariat in der Regel am praktikabelsten ist, sollten in der Sekundarstufe II nach Möglichkeit die vorhandenen Moodle-Kurse genutzt werden.  

Leistungsbewertung

  • Bei einer längeren Quarantänemaßnahme (10-14 Tage) ist es in der Regel empfehlenswert, die Abgabe von Aufgaben einzufordern. Hierzu sollte in der Regel Moodle benutzt werden.
  • Klausurtermine in der Sekundarstufe II finden nach Möglichkeit statt; auch geplante Klassenarbeiten können stattfinden – bitte rechtzeitige Abstimmung mit Koordinator/-in, sodass ggf. möglichst Fachkollegen als Aufsicht eingesetzt werden können.

Schulleitung stimmt mit Gesundheitsamt die schulorganisatorischen Maßnahmen ab

Vorgehensweise und Art des Unterrichts

Der einzelne Schüler arbeitet den versäumten Unterrichtsstoff nach (wie bei Fehlzeiten wegen anderer Erkrankungen) 

  • Nach einem Corona-Verdachtsfall oder einem positiven Testergebnis eines Schülers informiert die Schulleitung nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt das Kollegium sowie den Klassenlehrer bzw. Beratungslehrer über die genaue Vorgehensweise; unter Umständen werden einzelne Lerngruppen oder Jahrgangsstufen getestet und/oder im Distanzlernen unterrichtet (siehe Situation 4). Geht der sonstige Schulbetrieb regulär weiter, gilt für den betroffenen Schüler Folgendes:    
  • Wie bei anderen Erkrankungen auch, muss sich der Schüler zuerst auskurieren und kann dann den versäumten Stoff nacharbeiten. Bei längerfristig erkrankten Schüler achten Klassenlehrer und Fachlehrer – wie sonst auch – darauf, dass der nachzuarbeitende Stoff auch tatsächlich zu bewältigen ist. Ggf. sind hier Schwerpunkte zu setzen.
  • Wenn der Schüler nur eine leichte Symptomatik aufweist oder symptomfrei ist und im Distanzlernen Unterrichtsstoff erarbeiten kann, sollte wie in Situation 1 beschrieben verfahren werden; der Klassen- oder Beratungslehrer stimmt mit dem betroffenen Schüler bzw. den Eltern ab, in welchem Umfang Schulaufgaben erledigt werden können und informiert die Fachlehrer entsprechend. 

Leistungsbewertung

Wie bei anderen erkrankten Schülern auch ist das konkrete Vorgehen abhängig von der Dauer der Fehlzeit; grundsätzlich sollten Leistungsnachweise aber in angemessener Zeit nachgeholt werden, bei Fehlzeiten von mehreren Wochen und mehreren versäumten Klassenarbeiten Rücksprache mit Koordinator/-in; in der SII Organisation durch Koordinator.

Bestimmung der betroffenen Lerngruppen erfolgt in Absprache mit dem Gesundheitsamt

Es gelten für die jeweiligen Klassen alle Vereinbarungen bezüglich Distanzlernen, die auch bei einer Schulschließung umgesetzt werden   

Vorgehensweise und Art des Unterrichts

  • Die Schulleitung informiert Kollegium und Eltern/Schüler über die Situation (z.B. Maßnahmen des Gesundheitsamtes, voraussichtliche Dauer des Distanzlernens, Klassenarbeiten/Klausuren), ggf. Konkretisierung durch Klasse-/Beratungslehrer für die jeweilige Klasse/Jgst.
  • Es werden grundsätzlich alle Fächer im Distanzlernen unterrichtet, da die Leistungen auch bewertet werden (Ausnahme: Wird der Distanzunterricht nur für wenige Tage erteilt, werden die Fächer unterrichtet, die nach Stundenplan an den jeweiligen Tagen unterrichtet werden würden.)
  • Aus der Stundentafel und dem Hausaufgabenkonzept ergibt sich, dass in der SI der Umfang der Aufgaben der Fächer ohne Klassenarbeiten geringer ist als der Umfang der Aufgaben der schriftlichen Fächer.
  • Für den Distanzunterricht stehen v.a. Moodle inkl. BigBlueButton, sowie schul.cloud zur Verfügung. Die Aufgaben selbst werden in Moodle eingestellt, sodass Eltern und Schüler einen Gesamtüberblick über die zu erledigende Arbeit erhalten; schul.cloud dient zur Kommunikation.
  • FL machen mit Beginn des Distanzunterrichts den Schülern und Eltern transparent, an welchen Wochentagen Aufgaben für das jeweilige Fach eingestellt werden und an welchen Tagen sie fällig sind. Dies geschieht, indem auf der Oberfläche der Moodle-Klassenseite eine entsprechende Information sichtbar gemacht wird, sodass Schüler und Eltern die Möglichkeit haben, Lernstoff einzuteilen.
  • Videokonferenzen finden während der im Stundenplan ausgewiesenen Stunden statt.     

Leistungsbewertung

  • Die Abgabe von Aufgaben erfolgt ausschließlich über die Lernplattform Moodle. FL macht den Schülern mit Beginn des Distanzunterrichts transparent, in welcher Form Rückmeldungen gegeben und Leistungen bewertet werden.
  • Die Schulleitung entscheidet über Verschiebung oder Entfall von Klausur- und Klassenarbeitsterminen.  

Vorgehensweise und Art des Unterrichts

  • Die Schulleitung informiert Kollegium und Eltern/Schüler über die Situation (z.B. Vorgaben des Ministeriums, voraussichtliche Dauer des Distanzlernens, Klassenarbeiten/Klausuren).
  • Es werden grundsätzlich alle Fächer im Distanzlernen unterrichtet, da die Leistungen auch bewertet werden (Ausnahme: Wird der Distanzunterricht nur für wenige Tage erteilt, werden die Fächer unterrichtet, die nach Stundenplan an den jeweiligen Tagen unterrichtet werden würden.)
  • Aus der Stundentafel und dem Hausaufgabenkonzept ergibt sich, dass in der SI der Umfang der Aufgaben der Fächer ohne Klassenarbeiten geringer ist als der Umfang der Aufgaben der schriftlichen Fächer.
  • Für den Distanzunterricht stehen v.a. Moodle inkl. BigBlueButton, sowie schul.cloud zur Verfügung. Die Aufgaben selbst werden in Moodle eingestellt, sodass Eltern und Schüler einen Gesamtüberblick über die zu erledigende Arbeit erhalten; schul.cloud dient zur Kommunikation. 
  • FL machen mit Beginn des Distanzunterrichts den S und Eltern transparent, an welchen Wochentagen Aufgaben für das jeweilige Fach eingestellt werden und an welchen Tagen sie fällig sind. Dies geschieht, indem auf der Oberfläche der Moodle-Klassenseite eine entsprechende Information sichtbar gemacht wird, sodass Schüler und Eltern die Möglichkeit haben, Lernstoff einzuteilen.
  • Videokonferenzen finden während der im Stundenplan ausgewiesenen Stunden statt.     

Leistungsbewertung

  • Die Abgabe von Aufgaben erfolgt ausschließlich über die Lernplattform Moodle. FL macht den Schülern mit Beginn des Distanzunterrichts transparent, in welcher Art und Weise Rückmeldungen gegeben werden und in welcher Form Rückmeldungen gegeben und Leistungen bewertet werden.
  • Die Schulleitung entscheidet über Verschiebung oder Entfall von Klausur- und Klassenarbeitsterminen.   

Teilung der Klassen und Kurse, um Abstandsregeln durchgängig einhalten zu können

Teilgruppen erhalten im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht   

Vorgehensweise und Art des Unterrichts

  • Die Schulleitung informiert Kollegium und Eltern/Schüler über die Ausgestaltung des Präsenz- bzw. Distanzunterrichts und erstellt einen SonderStundenplan
  • SI-Klassenlehrer setzen die Teilgruppen zusammen und leiten die Einteilung an Koordinatoren weiter und informieren Schüler/Eltern; in der SII erfolgt bei Bedarf eine alphabetische Teilung

Leistungsbewertung

  • Für die Fächer, die im Distanzunterricht unterrichtet werden, gelten dieselben Rahmenbedingungen wie bei Schulschließung (siehe Situation 5).  
  • Die Schulleitung entscheidet über Verschiebung oder Entfall von Klausur- und Klassenarbeitsterminen.  

 

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