Corona-Blog

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, Kolleginnen und Kollegen,

an dieser Stelle möchten wir Sie und euch über die aktuelle Situation am GoGy auf dem Laufenden halten.

 

Update 2.7.21: Rahmenbedingungen für das neue Schuljahr 2021/22

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben es geschafft! Ein besonderes Schuljahr, das uns allen viel abverlangt hat, ist vorbei. Ich danke allen, dass es gelungen ist, dieses Schuljahr mit gemeinsamer Kraftanstrengung erfolgreich zu Ende zu bringen.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen kurzen Ausblick auf das nächste Schuljahr geben, soweit die Bedingungen in der Schulmail vom 30. Juni bereits mitgeteilt wurden:

 „Die Grundregel für den Beginn der Unterrichtszeit im neuen Schuljahr am 18. August 2021 lautet: Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr beenden.“

„Konkret bedeutet dies:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Die Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben
  3. Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet In den weiterführenden Schulen kommen die Antigen-Selbsttests zum Einsatz.
  4. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
  5. Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln “

Nun wünsche ich Ihnen und Ihren Familien schöne und erholsame Sommerferien. Wir hoffen, dass das nächste Schuljahr in vielerlei Hinsicht entspannter verlaufen wird und wir zu einem Schulalltag zurückkehren können, wie wir ihn uns alle wünschen.

Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Peters

 

Weitere Mitteilungen

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Mail vom 17. Juni wurden wir über die „Aufhebung der Pflicht zum Tragen von Masken im Außenbereich von Schulen zum 21. Juni 2021“ informiert.

Ab dem kommenden Montag gelten somit die folgenden Bestimmungen:

  • „Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen. Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.
  • Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von Klassenräumen) gelten fort.
  • Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der Woche bleibt bestehen.
  • Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Maskenpflicht ist der Mindestabstand von 1,50 m nur noch innerhalb von Gebäuden von Bedeutung, wenn dort wegen eines besonderen pädagogischen Bedarfs (z.B. Sport) oder beim zulässigen Verzehr von Speisen und Getränken vorübergehend keine Maske getragen werden muss.“

Ich wünsche uns allen, dass wir die letzten beiden Wochen vor den Ferien erfolgreich hinter uns bringen.

Bitte bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

da an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz im Kreis Kleve unter 100 lag, kehren wir ab morgen, 31.05.2021, wieder zum vollen Präsenzunterricht zurück. Dies stellt für uns alle eine neue, große Herausforderung dar, die wir nur gemeinsam meistern können.

Ich bitte nochmals nachdrücklich um die Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln und wünsche uns allen ein gutes Gelingen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Mail vom 19. Mai wurden wir über die Bedingungen für den Schulbetrieb ab dem 31. Mai informiert. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte aus der Mail und den Konsequenzen für unsere Schule. Diese Informationen gelten auf der Basis der uns zur Zeit vorliegenden Bestimmungen. Etwaige Anpassungen können kurzfristig und jederzeit erforderlich werden.

Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht:

„Ab Montag, 31. Mai 2021, [kehren] grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Auch für den Übergang in einen Inzidenzbereich von unter 100 sollen die allgemeinen Regeln gelten:

  • an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ein Unterschreiten des Schwellenwertes
  • danach Außerkrafttreten der Einschränkungen am übernächsten Tag

Zu einer vollständigen Information gehört allerdings auch, Sie darüber zu unterrichten, dass aufgrund eines denkbaren Wiederanstiegs der Sieben-Tages-Inzidenz in einzelnen Kreisen oder kreisfreien Städten über 100 (oder gar über 165) eine erneute Rückkehr in den Wechsel- (oder gar Distanz-) Unterricht nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.“

→ Wenn von Montag, 24.05., bis Samstag, 29.05., die Inzidenz im Kreis Kleve durchgängig unter 100 liegt, findet bei uns ab Montag, 31.05., vollständiger Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis Q1 statt.

→ Genauere Modalitäten für das Vorgehen bei einem Anstieg der Sieben-Tages-Inzidenz über 100 (oder 165) sind zur Zeit nicht bekannt. Sobald uns diesbezüglich Informationen vorliegen, werden wir Sie sofort unterrichten.

Präsenzunterricht in Klassen- und Kursstärke:

„Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke ist das Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz im Unterricht weiterhin verpflichtend. Zudem müssen sich seit dem Ende der Osterferien Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule Beschäftigten zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die dadurch im Vergleich zum ersten Schulhalbjahr deutlich erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur Grundlage für einen täglichen Unterricht in Klassen- und Kursstärke, sondern auch Voraussetzung dafür, dass über den Unterricht im Klassenverband hinaus eine Mischung von Schülergruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann.“

→ Alle Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin.

→ Die Teilnahme an zwei wöchentlichen Schnelltests ist weiterhin verpflichtend.

→ Aus organisatorischen Gründen werden die Testungen in den einzelnen Jahrgangsstufen an den folgenden Wochentagen durchgeführt (jeweils in der 1. Stunde). Dies gilt vorbehaltlich etwaiger Stundenplanänderungen. Durch Klausurtermine können in der EF und Q1 eventuell Änderungen erforderlich werden.

  • montags und mittwochs: Jahrgänge 6, 7, 9
  • dienstags und donnerstags: Jahrgänge 5, 8, EF, Q1

→ Alle differenzierten Unterrichte finden wieder im Kursverband statt (Religionslehre/Praktische Philosophie, 2. Fremdsprache, Bili/Mint, WPII).

→ Für die großen Pausen gelten die folgenden Regelungen:

  • Die Einteilung des Schulhofes in Pausenflächen für die einzelnen Jahrgangsstufen wird aufgehoben. Sollte sich zeigen, dass diese Regelung nicht praktikabel ist, werden wir zu einer Aufteilung des Schulhofes zurückkehren.
  • Auch während der Pausen auf dem Schulhof gilt die Maskenpflicht.
  • Wichtig: Beim Essen und Trinken auf dem Schulhof ist ein Mindestabstand von 1,5m unbedingt einzuhalten.
  • Auf dem Schulhof befinden sich während der Pausen vier Aufsichtspersonen, im D-Gebäude eine Aufsichtsperson.

Pädagogische Betreuung:

Durch die Rückkehr zum vollständigen Präsenzunterricht entfällt das Betreuungsangebot.

Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht):

„Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt.
Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.
Die Auswahl der Lerninhalte und der Unterrichtsorganisation muss für den Sportunterricht im Freien, in Sporthallen und beim Schwimmunterricht unter dem Blickwinkel erfolgen, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.“

→ Angesichts der Kürze der verbleibenden Zeit sehen wir von einer Aufnahme des Schwimmunterrichts ab.

Planung von Abschlussfeiern:

Der Staatssekretär führt weiter aus: „Bereits in der letzten SchulMail hatte ich darüber informiert, dass verlässliche Aussagen zur Zulässigkeit von Abschlussfeiern zurzeit noch nicht möglich sind. Angesichts der sich derzeit stetig verbessernden Infektionslage halte ich aber dennoch Planungen für Abschlussfeiern zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar.
Ich muss allerdings um Verständnis bitten, dass wir die genauen Rahmenbedingungen für die letzten Schultage noch nicht festlegen können. Wir werden Sie allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren.“

→ Nach jetzigem Informationsstand hoffen und planen wir, dass wir die Abiturzeugnisse wie im letzten Jahr im Hubert-Houben-Stadion überreichen können.

→ Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie sofort in Kenntnis setzen.

→ Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ist weiterhin unabdingbar. Dies gilt vor allem auch für Pausen und Freistunden.

 

Bleiben Sie bitte gesund.

Dr. Christoph Peters

Rückkehr zum vollständigen Präsenzunterricht:

Da die Q2 nicht mehr im Hause ist, stehen mehr Raumkapazitäten zur Verfügung. Um den Schülerinnen und Schülern der Q1 möglichst viel Unterricht zukommen lassen zu können, v.a. auch im Hinblick auf das Abitur, kehren wir ab Montag, 10.05.2021, wieder zum vollen Präsenzunterricht in der Q1 zurück.

Ausnahme: Die Sportkurse werden weiterhin im Wechselmodell unterrichtet.

Ausnahme von der Ausnahme: Aufgrund der geringen Kursgröße findet der Sportkurs G4 Ba immer im Präsenzunterricht statt.

Größeren Kursen wird ein Ausweichraum zur Verfügung gestellt, so dass die Gruppe nach Bedarf geteilt werden kann.

Zudem gelten folgende Regelungen:

  • KU G1 Jc: Der Unterricht findet gleichzeitig in B202 und B204 statt.
  • MU G1 Js, MU G2 Vo:
    • in der B-Woche MU G1 Js gleichzeitig B205 und B207, MU G2 Vo A102 und A103
    • in der A-Woche MU G1 Js gleichzeitig A102 und A103, MU G2 Vo B205 und B207
  • BI L1 Sr: Der Unterricht findet gleichzeitig in C202 und C204 statt.

Die Testungen werden jeweils montags in der 1. Stunde und mittwochs in der 3. Stunde durchgeführt. (Ausnahme nächste Woche aufgrund des Feiertages und des beweglichen Ferientages: statt Mittwoch Testung am Dienstag, 11.05.2021, in der 1. Stunde)

Diese Regelungen gelten angesichts der aktuell fallenden Inzidenzwerte. Bei steigenden Zahlen wird es eine Rückkehr zum Wechselmodell geben.

Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln ist weiterhin unabdingbar. Dies gilt vor allem auch für Pausen und Freistunden.

Bleiben Sie bitte gesund.

Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Mail vom 22. April und Erlass vom selben Tag wurden wir über die Bedingungen für den Schulbetrieb ab dem 26. April informiert. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte aus der Mail und die Konsequenzen für unsere Schule. Diese Informationen gelten auf der Basis der uns zur Zeit vorliegenden Bestimmungen. Etwaige Anpassungen können kurzfristig und jederzeit erforderlich werden.

Neue Vorgaben zum Schulbetrieb in der Pandemie:

„Die wesentlichen Vorgaben und deren landesrechtliche Umsetzung lassen sich wie folgt umreißen:

Präsenzunterricht an Schulen ist nur zulässig, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.
Die Teilnahme von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus
Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im  Wechselunterricht statt; Abschlussklassen sind davon ausgenommen.
Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis  oder einer kreisfreien Stadt ankommt.
Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und  bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.“

  • Solange die Inzidenz im Kreis Kleve nicht an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 165 übersteigt, findet bei uns der Unterricht wie bisher im Wechselmodell statt.
  • Von einem Wechsel in den Distanzunterricht aufgrund der „Notbremse“ wird die Q1 ausgenommen sein, da sie weiterhin als Abschlussjahrgang definiert ist.
  • Die Testvorschriften gelten weiterhin unverändert. Bei einem positiven Testergebnis muss die Schule das Gesundheitsamt in Kleve informieren.
  • Die Notbetreuung wird fortgesetzt.
  • Die Abiturprüfungen werden, nach jetzigem Stand, auf jeden Fall wie geplant durchgeführt.

Entscheidung über den Wechsel zum Distanzunterricht:

„Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Das MAGS wird in einer sehr transparenten Form insbesondere in seinem Internetauftritt die jeweils betroffenen Kreise und kreisfreien Städte aufführen. Ferner rege ich den Kontakt zu Ihrem Schulträger an, der über die nötigen Informationen verfügen wird. Ich gehe davon aus, dass auch die kommunalen Krisenstäbe eine rechtzeitige Unterrichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter im Blick behalten werden.“

  • Wir werden Sie also rechtzeitig über einen möglichen Wechsel zum Distanzlernen informieren können. Der Erlass sieht vor, dass der Inzidenzwert im Kreis Kleve an drei aufeinander folgenden Tagen über 165 liegen muss – der Wechsel zum Distanzunterricht erfolgt dann noch zwei Tage später.

Bildung konstanter Lerngruppen:

„Da inzwischen regelmäßige Corona-Testungen erfolgen, es beim Fremdsprachenunterricht auf Präsenzunterricht in besonderem Maße ankommt und der Wahlpflichtbereich in einigen Schulformen Hauptfachcharakter hat, ist nach Entscheidung der Schule in diesen Fächern nunmehr auch die Bildung von Lerngruppen mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen möglich. Die Teilnahme und Sitzordnung ist gesondert zu dokumentieren.“

  • In Französisch und Latein erfolgt der Unterricht wieder in Kursform.
  • In den WPII-Fächern erfolgt der Unterricht wieder in Kursform.
  • Die Lehrkräfte legen eine verbindliche Sitzordnung fest. Dabei achten sie darauf, dass die Teilgruppen aus den verschiedenen Klassen im Raum voneinander getrennt bleiben.
  • Für Praktische Philosophie, Religionslehre und den bilingualen Unterricht gelten die bisherigen Regelungen, d.h. der Unterricht erfolgt nicht in Kursform.

Klassenarbeiten und Klausuren:

„Im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres [wird] in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein. […] Die Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung zu ersetzen, bleibt bestehen. Der Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ in den Fächern mit Klassenarbeiten bei der Feststellung des Leistungsstandes ist entsprechend stärker zu berücksichtigen.

Die zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase entfällt und die Mindestzahl der Klausuren in diesem Halbjahr wurde auf eine reduziert. Dies gilt vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über das 2. Bildungssicherungsgesetz, mit der in der kommenden Woche zu rechnen ist.“

  • Alle Klassen der SI schreiben nur eine Klassenarbeit pro Fach (Ausnahme: Klassen, die bereits eine Klassenarbeit geschrieben haben).
  • Diese Klassenarbeit kann durch eine andere gleichwertige schriftliche oder mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt werden. Diese Entscheidung trifft die jeweilige Lehrkraft.
  • Auch in der Einführungsphase (EF) wird nur eine Klausur pro Fach geschrieben (vorbehaltlich der o.g. Entscheidung des Landtags). Die zentralen Klausuren entfallen.

Betreuungsangebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6:

Es besteht weiterhin ein Betreuungsangebot. Das entsprechende » Formular befindet sich auf der Homepage der Schule. Die Testpflicht besteht auch für die Schülerinnen und Schüler, die für die Betreuung angemeldet werden.

Bitte bleiben Sie gesund.

Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Mail vom 14. April wurden wir über die Bedingungen für den Schulbetrieb ab dem 19. April informiert. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte aus der Mail und den Konsequenzen für unsere Schule. Diese Informationen gelten auf der Basis der uns zur Zeit vorliegenden Bestimmungen. Etwaige Anpassungen können kurzfristig und jederzeit erforderlich werden.

Wechselunterricht ab dem 19.04.2021:

„Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf.“

  • Die Einteilung der Klassen und der EF/Q1 bleibt bestehen. Die nächste Woche ist eine A-Woche, d.h. am Montag / Mittwoch / Freitag ist Präsenzunterricht für die Schüler der B-Gruppe, am Dienstag / Donnerstag für die Schüler der A-Gruppe.
  • Für die Q2 ändert sich nichts.
  • An den Klausurterminen besteht Präsenzpflicht für alle Klausurschreiber!

Testpflicht:

„Es gilt seit dem 12. April nun eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests zur Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule gemacht wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen. Der aktuelle Verordnungstext ist auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich.

Ergänzend zu meinen Hinweisen für die Durchführung von Selbsttests möchte ich Ihnen mit Blick auf die Testpflicht mit dieser SchulMail zusätzliche Informationen geben.

1. Für die Schülerinnen und Schüler werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben.

2. Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest.

3. Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.

4. Die Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal sind auf Grund des Beamten- oder Arbeitsrechts zur Teilnahme an den Selbsttests verpflichtet.

5. Lehrerinnen und Lehrer und das sonstige an der Schule tätige Personal können die Tests in der Schule oder zu Hause durchführen. Über die Teilnahme sowie im Falle eines positiven Testergebnisses unterrichten sie unverzüglich die Schulleiterin oder den Schulleiter oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person.

6. Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.

7. Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.

8. Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.

9. Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.

10.-11. Aussagen zum Berufskolleg

12. Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass anstatt von Coronaselbsttests für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, ein solcher Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war.

13, Das Datum der Selbtstests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.

14. Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin (siehe dazu §13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt. Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.

15. Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich - die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.

16. Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist.“

Eine Neuerung betrifft die Meldepflicht bei einer positiven Corona-Testung. Die Schule ist nun verpflichtet, einen solchen Fall an das Gesundheitsamt in Kleve zu melden.

Betreuungsangebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6:

Es besteht weiterhin ein Betreuungsangebot. Das entsprechende » Formular befindet sich auf der Homepage der Schule. Die Testpflicht besteht auch für die Schülerinnen und Schüler, die für die Betreuung angemeldet werden.

Die Rückkehr zum Wechselmodell hat angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie durchaus Unruhe in der Schulgemeinde ausgelöst. Umso wichtiger ist es, dass wir uns alle weiterhin an die Hygiene- und Coronaregeln unserer Schule halten. Gemeinsam werden wir hoffentlich auch diese schwierige Phase meistern.

Bitte bleiben Sie gesund.

Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Mail vom 08. April wurden wir über die Bedingungen für den Schulbetrieb ab dem 12. April informiert. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte aus der Mail und den Konsequenzen für unsere Schule, zunächst nur für die Woche vom 12. bis 16. April. Diese Informationen gelten auf der Basis der uns zur Zeit vorliegenden Bestimmungen. Etwaige Anpassungen können kurzfristig und jederzeit erforderlich werden.

Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien:

„Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.“

Ab dem 12.04. (zunächst bis zum 16.04.) wird für die Jahrgangsstufen 5 bis EF ausschließlich Distanzunterricht erteilt. Für die EF wird die Klausurplan in der nächsten Woche veröffentlicht. Nach dem jetzigen Planungsstand beginnt die Klausurphase in der ersten Maiwoche.

Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen:

„Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Hierzu gelten die Regelungen aus der SchulMail vom 11.02.2021 fort.“

Q2: In der Q2 findet Unterricht nur noch in den Abiturfächern statt, d.h. in den Leistungskursen mit allen Schülern, in den Grundkursen des 3. und 4. Prüfungsfaches nur mit den Schülern, für die der betreffende Kurs Abiturfach ist. Wer sich aufgrund des Pandemiegeschehens nicht in der Lage sieht, an diesem Unterricht teilzunehmen, nimmt bitte umgehend (bis spätestens Montag, 12.04.) per schul.cloud Kontakt mit den Beratungslehrern auf.

Q1: Aufgrund der Entwicklung des Pandemiegeschehens findet für die Q1 Unterricht im Wechselmodell statt. Die Regelungen aus der Zeit vor den Osterferien gelten für die Q1 fort. Die o.g. Ausnahmereglung für die Q2 gilt für die Q1 explizit nicht.

An den Klausurterminen besteht Präsenzpflicht für alle Klausurschreiber!

Testpflicht:

„Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Wir weisen nochmal ausdrücklich darauf hin, dass nur diejenigen Personen am Unterricht teilnehmen dürfen, die zweimal pro Woche ein negatives Testergebnis vorweisen können (entweder aktueller Selbsttest in der Schule oder Bürgertest, der nicht älter als 48 Stunden ist).

Die Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 erhalten über die Beratungslehrer die Information, an welchen Terminen die Selbsttests an der Schule geplant sind, so dass sie etwaige Bürgertests danach ausrichten können.

Die Verpflichtung, pro Woche zwei negative Testergebnisse vorzulegen, gilt auch für die Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal. Die Erfüllung dieser Vorgabe wird von der Schulleitung kontrolliert.

Betreuungsangebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6:

Ab dem 12.04. besteht weiterhin ein Betreuungsangebot. Das entsprechende » Formular befindet sich auf der Homepage der Schule. Die Testpflicht besteht auch für die Schülerinnen und Schüler, die für die Betreuung angemeldet werden.

Ohne negatives Testergebnis (entweder aktueller Selbsttest in der Schule oder Bürgertest, der nicht älter als 48 Stunden ist) ist eine Teilnahme am Betreuungsangebot nicht möglich!

Bitte bleiben Sie gesund.

Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Mail vom 25. März wurden wir über die Bedingungen für den Schulbetrieb ab dem 12. April informiert. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte aus der Mail und den Konsequenzen für unsere Schule.

Unterricht:

„Aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit  vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben. Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher unter den bisherigen Beschränkungen stattfinden.“

Nach jetzigem Kenntnisstand werden wir unser Wechselmodell fortführen.

Abiturvorbereitungen:

„Am ersten Tag nach den Osterferien beginnt für die  Abiturientinnen und Abiturienten die gezielte Abiturvorbereitung in den Abiturprüfungsfächern. Der Unterricht in den übrigen Fächern entfällt für diese Schülerinnen und Schüler.“

In der Q2 findet Unterricht nur noch in den Abiturfächern statt, d.h. in den Leistungskursen mit allen Schülern, in den Grundkursen des 3. und 4. Prüfungsfaches nur mit den Schülern, für die der betreffende Kurs Abiturfach ist.

Testungen Schülerinnen und Schüler:

„Das Ziel der Landesregierung ist es, das Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen bereits für die Woche nach den Osterferien auf zwei Testungen zu  erweitern.“

Die ersten Testdurchgänge in der zurückliegenden Woche sind problemlos verlaufen. Alle Schüler, die keinen Widerspruch eingelegt hatten, haben den Test durchgeführt und somit das Verfahren kennengelernt. Aufgrund der Erfahrungen in dieser Woche können wir die Testungen nach den Osterferien in Einzelstunden durchführen. Dadurch wird es auch möglich sein, sie in der Regel immer am Beginn eines Unterrichtstages durchzuführen.

Weitere Informationen:

„Alle weiteren Informationen, die sich aus dem Infektionsgeschehen und hieraus folgenden Entscheidungen ergeben und die rechtzeitig für den Schulstart nach den Osterferien zur Verfügung stehen, werden frühestmöglich übermittelt. Dies betrifft vor allem weitergehende und präzisierende Informationen zum Schulbetrieb nach den Osterferien sowie zusätzliche Informationen zur Ausweitung der Testungen in den nordrhein-westfälischen Schulen.“

Sobald uns andere Informationen vorliegen, werden wir die Planungen für unsere Schule entsprechend anpassen und Sie informieren.

Ich danke allen sehr herzlich, die dazu beigetragen haben, dass wir die nächste Etappe erfolgreich hinter uns bringen konnten. Mein besonderer Dank gilt den Kolleginnen und Kollegen. Sie haben unter sich immer weiter erschwerenden Bedingungen mit großem Engagement unsere Schülerinnen und Schülern bestmöglich unterstützt. Dies ist beileibe keine Selbstverständlichkeit, zumal neben allen anderen Herausforderungen immer auch die Sorge um die eigene Gesundheit vorherrscht – und damit auch die Gesundheit der eigenen Familie.

Ich wünsche allen erholsame Osterferien und schöne Ostertage.

Bitte bleiben Sie gesund.

Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

als begleitende Maßnahme bei der Rückkehr der Schüler im Rahmen des Wechselunterrichts soll es laut Schulministerium „nach Maßgabe der gegenwärtig erwarteten Lieferverpflichtungen und Liefermengen ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann.“ Zudem können „mit Blick auf die nach den Osterferien fortzusetzenden Testungen in der Zeit vor den Osterferien wichtige Erfahrungen zum Verfahren zur Durchführung der weiteren Testungen gesammelt werden.“

In diesem Schreiben erhalten Sie die uns vorliegenden Informationen zu diesem Vorhaben, die in weiten Teilen aus der Mail des Schulministeriums zitiert werden. Wir empfehlen auch die entsprechende Seite des Ministeriums: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz, symptomatische Personen:

Die Durchführung der Testungen erübrigt in keinem Fall die Einhaltung der Vorgaben für Hygiene und den Infektionsschutz in Schulen. Erst das Zusammenwirken von Testung und Einhaltung der Vorgaben bietet ein hohes Maß an Gesundheitsschutz in der Schule.

Symptomatische Personen sollen auch weiterhin gar nicht erst in die Schule kommen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung muss der Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder der volljährige Schüler müssen Kontakt mit dem Hausarzt bzw. dem Kinderarzt aufnehmen.

Informationen zu Selbsttests:

Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Hinweis: Diese Selbsttests sind nicht mit den Antigen-Schnelltests zu verwechseln, die wir zur Zeit auch für Schüler an unserer Schule anbieten und die ein niedergelassener Arzt durchführt.

Nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest soll immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

Ort und Zeit der Testung:

Grundsätzlich werden folgende Regelungen gelten:

  • Die Testungen finden in den Klassen- oder Kursräumen zu Beginn des Unterrichts mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülern statt. Ein einheitlicher Testtag für alle Klassen- und Kursverbände ist schon wegen des derzeit stattfindenden Wechselunterrichts nicht möglich und auch nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass alle Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.
  • Die Lehrkräfte beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Damit wird sichergestellt, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.

Der genaue Ablauf wird von uns noch festgelegt werden, sobald wir über weitergehende Informationen verfügen. Wir werden Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.

Ablauf einer Testung in der Schule:

Die Selbsttests werden nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt. Die Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.

Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, so dass aufgrund der Abstandswahrung von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens zunächst ein Teil der anwesenden Schüler denjenigen Teil des Tests durchführt, bei dem die Maske abgesetzt werden muss, im Anschluss daran, nachdem der erste Teil der Schüler die Masken wieder aufgesetzt hat, folgt der andere Teil der Gruppe.

Die Selbsttests führen die Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften selbst durch. Die Selbsttests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden. Hier folgt weiteres unterstützendes Material des Herstellers (z.B. Videos).

Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen.

Ergebnisinterpretation des Selbsttests:

Folgende Ergebnisse können angezeigt werden:

  • negativ: das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keiner Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis
  • positiv: das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis
  • ungültig: wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten; der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden [Hinweis: soweit vorhanden]

Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.

Umgang mit einem positiven Testergebnis:

Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.

Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich der Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird.

Die Schulleitung informiert die Eltern und entscheidet, ob der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden.

Ein angemessener Umgang mit einer solchen Situation ist pädagogisch sehr herausfordernd. Hinweise für einen pädagogisch sensiblen Umgang finden Sie im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Es besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt; auch informatorische Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben. Durch die nachfolgende PCR-Testung ist die Einbindung des Gesundheitsamtes gewährleistet. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Name, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Dazu muss die betroffene Person bzw. deren Sorgeberechtigte von Zuhause aus umgehend Kontakt mit dem Hausarzt bzw. dem Kinderarzt aufnehmen.

Eine erneute Teilnahme des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen.

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamtes in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls bereits nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

Umgang mit ungültigem Testergebnis:

Falls weitere Test-Kits verfügbar sind, kann bei einem ungültigen Testergebnis der Test wiederholt werden. Andernfalls unterbleibt die Testung.

Widerspruchserklärung der Eltern:

Die Testungen sollten möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Ein Muster für die Widerspruchserklärung (in verschiedenen Sprachen) finden Sie im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind die Eltern. Behaupten Schüler das Vorliegen eines elterlichen Widerspruchs und kann dies aus Zeitgründen nicht überprüft werden, wird die Testung möglichst nachgeholt.

Testdokumentation:

Von jeder Schule werden in Form von vertraulich zu handhabenden Listen personenbezogene Daten erhoben.

Festzuhalten sind für jede Klasse oder jeden Kurs (diese Dokumentation ist im Bildungsportal hinterlegt: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests):

  • Datum der Test-Durchführung
  • Angabe der Klasse oder des Kurses
  • Anzahl der anwesenden Schüler
  • Anzahl der ausgegebenen Selbsttests
  • Anzahl der positiven Testergebnisse
  • Namen der positiv getesteten Schüler

Die Schulleitung bewahrt diese Testdokumentation bis auf Weiteres auf. Sie kann auch für eventuell erforderliche Nachermittlungen des Gesundheitsamtes verwendet werden.

Umgang mit Schülern, die – bzw. deren Eltern – den Test verweigern:

Aus der Verweigerung eines Tests ergeben sich keine Konsequenzen. Die Lehrkräfte werden gebeten, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass für die betreffenden Schüler keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen. Entsprechendes gilt bei Anzeichen von Irritationen innerhalb der Elternschaft.

Datenschutzrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Ergebnisse:

Die Lehrkräfte wirken darauf hin, dass die Testergebnisse in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen).

Die schulinterne Nennung der Namen positiv getesteter Schüler ist dann zulässig.

Der Kreis der informierten Personen muss auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden.

Lieferung der Tests:

Die Lieferungen erfolgen ab dem 16. März 2021 und sollten am 23. März 2021 abgeschlossen sein.

Entsorgung der Testmaterialien:

Für die Entsorgung der Test-Kits werden Sammelbehälter für Abfall mit dickgewaltigem Müllsack oder Doppelsack-Methode benötigt.

Die Schüler sollen die gebrauchten negativen Test-Kits unmittelbar in den bereitstehenden Müllbeutel entsorgen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Mail vom 05. März wurden wir über die Bedingungen für den Schulbetrieb ab dem 15. März informiert. An dieser Stelle geben wir Ihnen einen Überblick über die konkrete Planung an unserer Schule.

Zielsetzung:

  • „Nach der langen Zeit des Distanzunterrichts für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge, die ab dem 15. März 2021 anteilig wieder neu in den Präsenzunterricht kommen werden, soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.“ [Zitat aus der Mail]
  • Es geht also vor allem darum, die Schüler zunächst wieder überhaupt an die Schule heranzuführen.

Vorgaben:

  • Die Jahrgänge 5 bis EF erhalten eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell.
  • Die Vorgaben für Q1 und Q2 gelten unverändert fort; d.h. auch in diesen Jahrgangsstufen sind andere Modelle möglich als das von uns bislang gewählte.
  • In der Regel werden die Lerngruppen geteilt.
  • Keine Schülerin und kein Schüler soll länger als eine Woche ohne Präsenzunterricht sein.
  • Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden:
    • keine Durchmischung in Bili, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache
    • Religionsunterricht/Praktische Philosophie wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.

Organisatorische Rahmenbedingungen:

  • Die Raumkapazitäten sind naturgemäß begrenzt.
  • Wir haben uns bewusst dafür entschieden, in der ersten Phase des Präsenzunterrichts ab dem 22.02. die Q1 und Q2 nicht zu teilen, sondern vollständig im Präsenzunterricht in der Schule zu haben, weil davon auszugehen war, dass wenige Wochen später weitere Jahrgangsstufen in die Schule zurückkehren und wir dann nicht mehr genügend Räume für die vollständige Q1 und Q2 zur Verfügung haben werden. Dieser Fall tritt ab dem 15.03. ein.
  • Aufgrund der Raumkapazitäten ist es ab dem 15.03. nicht mehr möglich, die Jahrgangsstufe Q1 in voller Stärke im Präsenzunterricht zu beschulen.

Konzept ab 15.03. – Grundsätze:

  1. Es wird jeweils ein Teil der Schüler im Präsenzunterricht beschult. Die anderen Schüler, die zu Hause sind, erhalten für diese Zeit Aufgaben. Die Lehrkräfte erteilen also nicht vormittags Präsenzunterricht für einen Teil der Lerngruppe und am Nachmittag Distanzunterricht für den anderen Teil der Lerngruppe.
  1. Die Jahrgangsstufen 5 bis Q1 erhalten Präsenzunterricht im tageweisen Wechselmodell. Die Jahrgangsstufe Q2 wird nicht geteilt, erhält also in voller Stärke Unterricht in allen Kursen (wie seit dem 22.02.).
  1. Die Woche ab dem 15.03. ist eine B-Woche; d.h. die jeweils erste Gruppe in den Klassen und Jahrgangsstufen erscheint in einer B-Woche immer montags, mittwochs und freitags, in einer A-Woche erscheint sie immer dienstags und donnerstags (falls das Wechselmodell nach den Osterferien fortgeführt werden muss).
  1. Bezüglich der Pausen gelten die Regelungen, die bis vor den Weihnachtsferien in Kraft waren. Pro Jahrgangsstufe gibt es wieder einen abgetrennten Bereich.

Konzept ab 15.03. – Jahrgangsstufen:

  1. Jahrgangsstufen 5-9:
    1. Die Einteilung erfolgt durch die Klassenlehrer. Dabei ist auf Wunsch der Eltern zu berücksichtigen, dass Geschwisterkinder am selben Wochentag am Präsenzunterricht teilnehmen können.
    2. Religion/Praktische Philosophie, Bili/Mint, Französisch/Latein und alle WPII-Fächer werden klassenweise unterrichtet. Die unterrichtenden Lehrkräfte sprechen sich bezüglich gruppenspezifischer Lösungen ab.
  1. Jahrgangsstufen EF und Q1:
    1. Die Einteilung erfolgt durch die Beratungslehrer.
    2. Bei kleinen Kursen (max. 16 Schüler) können optional alle Schüler kommen. Sie können aber nicht dazu verpflichtet werden.
    3. Die Klausuren in der Q1 finden nach Plan statt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Klausuren nur der Unterrichtsstoff zugrunde gelegt werden kann, der für alle Schüler Unterrichtsgegenstand war. Dies bezieht auf den Präsenz- und den Distanz-unterricht.
  1. Jahrgangsstufe Q2:
    1. Entgegen der ersten Planung erhalten die Schüler nicht nur Unterricht in ihren Abiturfächern.
    2. Größere Kurse werden in entsprechend große Räume gelegt, so dass der Unterricht mit den vollständigen Kursen stattfinden kann.

Bitte bleiben Sie gesund.

Dr. Christoph Peters

Zusammenfassung der Grundsätze und Hinweise zum Distanzlernen

Verbindliche Grundsätze zum Distanzlernen am GoGy

  • Alle Aufgaben werden bei Moodle eingestellt. Wenn Aufgaben abgegeben werden sollen, gibt es dazu immer in Moodle die Möglichkeit.
  • Für jedes Fach werden regelmäßig Aufgaben eingestellt (orientiert am wöchentlichen Stundenumfang). Es muss für die Schüler/innen und Eltern klar sein, an welchen Tagen und in welcher Regelmäßigkeit Aufgaben eingestellt werden.
  • Die Art und Weise der Bewertung der abgegebenen Aufgaben muss bei der Einstellung der Aufgabe transparent gemacht werden (z.B. stichprobenartige individuelle Rückmeldung oder Besprechung in einer Videokonferenz).
  • Ebenso wird die Fälligkeit der Aufgabe – entsprechend des spätesten Abgabezeitpunkts – in den Einstellungen in Moodle aktiviert und eingetragen, um den SuS die Verwendung des Kalenders/der Zeitleiste zu ermöglichen. Für die Kennzeichnung ist folgendes Format zu verwenden: Fachkürzel Titel Datum Uhrzeit, also z.B: PK Übung Wirtschaftskreislauf/10.02. 18 Uhr
  • Videokonferenzen liegen parallel zum Stundenplan und werden ebenfalls rechtzeitig angekündigt. Die Option Zutritt erlaubt wird aktiviert und entsprechend des Beginns der Videokonferenz eingetragen, um den SuS auch hier die Verwendung des Moodle- Kalenders zu ermöglichen. Dazu ist bei der Kennzeichnung einer Videokonferenz folgendes Format zu verwenden: Fachkürzel Titel Datum Stunde, also z.B: M Potenzgesetze/ 05.02. 3. Stunde

Weitere Hinweise und Empfehlungen zum Distanzlernen am GoGy

Die nachfolgenden Punkte sind nicht verbindlich geregelt, da es im Einzelfall immer wieder didaktische und organisatorische Gründe gibt, anders zu verfahren. Eine starre Regelung wäre daher wenig zuträglich. Die jeweiligen Punkte spiegeln Wünsche und Anregungen wider, die von Schüler- und Lehrervertretern in der Schulkonferenz am 25.1.21 genannt worden waren, die aber auch in der Schülerumfrage zum Distanzlernen im Januar angeführt worden sind.

  • Klarheit über abgegebene Aufgaben, die nicht individuell bewertet werden können Eltern und Schüler sind sich oftmals unsicher, ob eine abgegebene Aufgabe auch tatsächlich „angekommen“ ist.
  • Erstellung von Wochenplänen Ein Wochenplan ermöglicht es Schülerinnen (sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II), organisatorische Arbeiten zu Wochenbeginn zu erledigen und das Aufgabenpensum abzuschätzen und entsprechend einzuteilen. Auch ein Wochenplan mit „leeren Stellen“ (etwa einstündige Hausaufgabe nach der Videokonferenz) kann diesen Zweck erfüllen.
  • Abgabe-Uhrzeiten in der SI möglichst nicht nach 18 Uhr Die Fälligkeiten der Abgaben sollten – zumindest in der Sekundarstufe I – so terminiert werden, dass die Abgabeuhrzeit an dem jeweiligen Tag nicht nach 18 Uhr liegt.
  • Verspätete Abgabe von Aufgaben Ob die verspätete Abgabe von Aufgaben akzeptiert wird, liegt im Ermessen der Lehrkraft. Eine Abgabe kurz nach der Fälligkeit durch eine Einstellung in Moodle technisch zu verhindern, ist jedoch angesichts der gelegentlichen Instabilitäten bei Moodle in den meisten Fällen nicht empfehlenswert.

Stand 10.02.2021

Unterricht:

Da (zunächst) nur die Q1 und Q2 wieder Präsenzunterricht erhalten, stehen ausreichende Raumkapazitäten zur Verfügung, um für genügend Abstand im Unterricht zu sorgen. Es ist unser Anliegen, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern regulären Präsenzunterricht zu erteilen. Deshalb sehen wir von Wechselmodellen ab, so dass alle Schülerinnen und Schüler der Q1 und Q2 Präsenzunterricht laut Stundenplan haben (Ausnahme: Sport, s.u.). Zudem ist ein Nebeneinander von Präsenzunterricht in einigen Kursen und Distanzunterricht per Videokonferenz in anderen Kursen organisatorisch nicht umsetzbar.

In besonders großen Kursen (beispielsweise Musik) gibt es Einzelfallregelungen, die die Lehrkräfte mit den Schülerinnen und Schülern besprechen.

Für Sport gelten die folgenden Sonderregelungen:

  • Generell werden die Kurse geteilt und im Wechsel unterrichtet. Die Einteilung der Kurse erfolgt durch den jeweiligen Fachlehrer.
  • Die Gymnastik/Tanzkurse, die sich im Moment thematisch im gestalterischen Bereich befinden, werden nicht geteilt. Diese Kurse werden in Kleinstgruppen eingeteilt und sind nicht auf die Sporthalle angewiesen. Die leerstehenden Klassenräume werden für die Gestaltungsaufgaben genutzt, so dass unter Beachtung der Corona-Regelungen in der ganzen Kursgröße unterrichtet werden kann.

Freistunden:

Für Freistunden gilt die folgende Regelung:

  • Schülerinnen und Schüler der Q2, die still arbeiten wollen, können sich im Selbstlernzentrum aufhalten. Die Anzahl der Plätze im Selbstlernzentrum ist begrenzt. Da die Q2 kurz vor den Vorabiturklausuren steht, während für die Q1 noch keine Aussagen seitens des Ministeriums zu Klausuren vorliegen, gestehen wir das Recht der Nutzung des Selbstlernzentrums der Q2 zu.
  • Für die anderen Schülerinnen und Schüler steht die Cafeteria zur Verfügung. Im PZ werden weitere Tische für die Nutzung in Freistunden aufgestellt, so dass jeder Schüler, der an einem einzelnen Tisch sitzen möchte, die Gelegenheit dazu hat.

Corona-Regelungen:

Alle Corona-Regelungen aus der Zeit des Präsenzunterrichts vor den Weihnachtsferien gelten in vollem Umfang weiterhin.

Zudem weisen wir darauf hin, dass alle Personen, die sich im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände aufhalten, verpflichtet sind, eine medizinische Maske zu tragen.

Bleiben Sie bitte gesund.

Dr. Christoph Peters

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

der zweite Elternsprechtag im Schuljahr 2020/21 findet am Dienstag, 23. Februar 2021 in der Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr statt. Ich lade Sie herzlich ein, Gesprächstermine mit den Lehrerinnen und Lehrern an diesem Tag wahrzunehmen.  

Aufgrund der Aussetzung des Präsenzbetriebes haben wir die Organisation des Elternsprechtags auch dieses Mal entsprechend angepasst:

  • Die Gesprächstermine finden grundsätzlich telefonisch statt.
  • Eine Terminvereinbarung kann über schul.cloud erfolgen. Wir bitten Sie bzw. Ihre Kinder, die Lehrkräfte, mit denen Sie einen Termin vereinbaren möchten, anzuschreiben und einen Terminvorschlag zu machen. Es empfiehlt sich, neben der gewünschten Uhrzeit auch eine mögliche alternative Uhrzeit anzugeben. Bitte teilen Sie der Lehrkraft ebenfalls Ihre Telefonnummer mit, unter der Sie am Elternsprechtag zu erreichen sind (nach Möglichkeit Festnetznummer). Die Lehrkraft bestätigt dann Ihren Termin oder schlägt einen Ausweichtermin vor.
  • Alternativ können Sie zur Terminvereinbarung auch eine E-Mail an die Lehrkraft schreiben. Die E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage unserer Schule.
  • Am Elternsprechtag meldet sich die Lehrkraft dann bei Ihnen zur vereinbarten Zeit telefonisch.
  • Um für alle Beteiligten die Planbarkeit zu erleichtern, rechnen Sie bitte für einen telefonischen Gesprächstermin ca. 10 Minuten ein. Die Gesprächstermine beginnen jeweils zur vollen Stunde sowie 15, 30 und 45 Minuten nach der vollen Stunde.   

Wir hoffen sehr, dass ein telefonischer Elternsprechtag eine für alle akzeptable Alternative zum gewohnten und bewährten Format ist. Dennoch gibt es sicher Anliegen, für die auch in der gegenwärtigen Lage ein persönliches Gespräch erforderlich ist. In diesen Fällen bitte ich Sie, die Sprechstunden der Lehrkräfte zu nutzen. Selbstverständlich können Sie auch einen telefonischen Termin am Elternsprechtag vereinbaren, um gemeinsam mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin zu entscheiden, ob man das Anliegen besser im persönlichen Gespräch weiter bespricht.   

Sollten Sie hingegen nur eine kurze Frage haben – etwa nach geeignetem Übungsmaterial –, ist es oft auch eine gute Möglichkeit, sich per E-Mail an die Lehrkräfte zu wenden. Natürlich können Ihre Kinder die Lehrerinnen und Lehrer auch jederzeit direkt nach Übungsmaterial fragen.

Der nächste Elternsprechtag ist für den 27. April 2021 geplant. Wir alle wünschen uns, dass an diesem Termin wieder persönliche Gespräche stattfinden können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Peters, OStD
      Schulleiter

Die Regelungen für den Unterricht ab dem 15. Februar sind uns heute » per Mail zugegangen und lassen uns ungewohnterweise einige Tage Vorlauf für die konkrete Umsetzung der Vorgaben am GoGy. Aus diesem Grunde werden Sie die Detailreglungen erst in den nächsten Tagen auf unserer Homepage finden. Vorab möchte ich Ihnen jedoch bereits einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen geben.

  • Vom 15.02. bis zum 19.02. wird an den weiterführenden Schulen ausschließlich Distanzunterricht erteilt.
  • Ab dem 22.02. wird es für die Q1 und die Q2 wieder Präsenzunterricht geben. Die genaue Ausgestaltung müssen wir noch erarbeiten, die Rechtslage lässt hier Spielraum. Beispielsweise ist es möglich, dass die Schülerinnen und Schüler der Q2 nur in den Kursen am Präsenzunterricht teilnehmen, die sie als Abiturkurse gewählt haben. Dies wirft wiederum erhebliche organisatorische Probleme auf.
  • Alle anderen Jahrgangsstufen erhalten auch nach dem 22.02. ausschließlich Distanzunterricht.
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kinder der 5. und 6. Jahrgangsstufe für die Betreuung in der Schule anzumelden. Das dazugehörige Antragsformular finden Sie » hier.
  • Die ursprünglich in der Klasse 8 für den Zeitraum vom 2. März bis zum 19. März 2021 vorgesehenen Lernstanderhebungen/Vergleichsarbeiten (VERA 8) werden auf den Beginn des kommenden Schuljahres (frühestens September 2021) verschoben.
  • In der Sekundarstufe I wird die Anzahl der Klassenarbeiten im zweiten Halbjahr für einige Jahrgangsstufen reduziert. Für alle Jahrgangsstufen gilt, dass zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sind.
  • Die Durchführung von Schulfahrten ist bis einschließlich 05. Juli 2021 untersagt. Leider liegen uns noch keine Aussagen über die Zeit nach den Sommerferien und das neue Schuljahr insgesamt vor. Dies ist für viele Schüler, Eltern und Lehrkräfte von großem Interesse.

Bleiben Sie bitte gesund.

Dr. Christoph Peters

Wie Sie sicherlich wissen, ist der Präsenzunterricht bis einschließlich 12. Februar 2021 ausgesetzt. In dieser Zeit findet weiterhin ausschließlich Distanzunterricht statt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Schulkonferenz in ihrer Sitzung am 25. Januar 2021 auch mit der Terminierung der beweglichen Ferientage befasst, die unter anderem am 12. sowie 15. bis 17. Februar liegen sollten und damit genau am Beginn einer möglichen Öffnung der Schule.

Die neue Regelung sieht folgende Terminierung vor:

  • Donnerstag, 11.02., und Freitag, 12.02.2021: bewegliche Ferientage
  • Freitag, 14.05., und Freitag, 04.06.: bewegliche Ferientage, falls die Situation es dann zulässt
  • Verschiebung der anderen noch nicht festgelegten Tage und Beschluss, sobald eine kalkulierbare Pandemieentspannung eingetreten ist.

Der für Montag, den 01.02., eingeplante Fortbildungstag für das Kollegium entfällt. An diesem Tag ist Distanzunterricht.

Bleiben Sie gesund.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler des GoGys,

vielen Dank für die zahlreichen Feedbacks, Anregungen und Verbesserungsvorschläge, die uns in den ersten Tagen des neuen Jahres erreicht haben!

Kurz gesagt sieht es so aus: Vieles läuft gut, einiges kann / soll / muss optimiert werden – daran arbeiten wir gerade und: Die Schule ist nicht an allem schuld! :-)

Spaß beiseite: Der Ernst der Situation ist allen bewusst. Mittlerweile werden auch in den jüngeren Jahrgangsstufen Videokonferenzen im Unterricht angeboten, und die jüngeren Schüler*innen werden in die Technik angeleitet. Hier wird der Kontakt zwischen Lehrern und Schülern noch intensiviert. Bei den höheren Jahrgangsstufen ist der Unterricht wieder gut angelaufen.

Trotz der emsigen Arbeit und des hohen Einsatzes aller kann es immer wieder zu Schwierigkeiten kommen, die gelöst werden müssen. Nutzen Sie bitte weiterhin den direkten Kontakt zu den betreffenden Lehrern und / oder über uns Elternvertreter, um mit allen Beteiligten gemeinsam möglichst stressfrei durch die harte Zeit zu gelangen!

Allen eine gute Zeit! Bleiben Sie alle gesund!

Peter Tiede-Arlt
Schulpflegschaftsvorsitzender

Ich wünsche allen ein gutes und gesundes neues Jahr.

Wie Sie sicher schon wissen, hat das Ministerium neue Regelungen erlassen, die bis zum 31.01.2021 gelten und die ich in Auszügen als Zitate wiedergebe:

  1. „Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.“
  2. „Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.“
  3. „Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten jedoch ab Montag, den 11. Januar 2021, ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte.“ » Anmeldeformular
  4. „Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil.“
  5. „Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat. Ausnahmen hiervon gelten für in diesem Halbjahr noch zwingend zu schreibende Klausuren und durchzuführende Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2."
    Der Nachschreibtermin für die Q1 und Q2 ist Freitag, der 15.01.2021.
    Die mündlichen Kommunikationsprüfungen in Englisch und Niederländisch in der Q1 werden am 13./14., 18./19. und 20.01.2021 durchgeführt. Detailinformationen erhalten die Schüler über die Beratungslehrer.

Wir führen in der Schülerschaft eine Umfrage bezüglich des Distanzunterrichts vor den Weihnachtsferien durch. Vielen Dank für die bisherige große Teilnahme und das überwiegend positive Feedback! Die Ergebnisse fließen in unsere weitere Arbeit ein.

Das von uns genutzte Videotool BigBlueButton ist seit dem 01.01.2021 kostenpflichtig. Mit dem Schulträger ist verabredet, beim Kommunalen Rechenzentrum (KRZN) Lizenzen für die gleichzeitige Teilnahme von 500 Schülerinnen und Schülern an Videokonferenzen per BigBlueButton zu erwerben, so dass in mehr als ausreichendem Maße Videokonferenzen durchgeführt werden können. In der Oberstufe können Videokonferenzen auch am Nachmittag außerhalb des Stundenplans abgehalten werden, in der Regel bis 16.00 Uhr.

Wir hoffen sehr, dass wir bald zumindest für einige Jahrgangsstufen in den Präsenzunterricht zurückkehren können. Trotz der widrigen Bedingungen wünsche ich uns allen einen guten Start.

Dr. Christoph Peters

Liebe Mitglieder der Schulpflegschaft,

aufgrund der aktuellen Situation findet die für den 12.01.2021 geplante Schulpflegschaftssitzung leider nicht statt. Wir stehen dennoch für Fragen, Anregungen und Kritik gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie alle gesund!

Peter Tiede-Arlt

Die erste Woche der erneuten teilweisen Schulschließung ist fast vorüber. Wir möchten dies zum Anlass nehmen, Sie über den aktuellen Stand zu informieren.

Der Schulträger hat uns gestern informiert, dass die Beschaffung der digitalen Endgeräte für Schüler und Lehrer über das KRZN noch nicht abgeschlossen werden konnte. Eine Übergabe der Geräte ist bis zum Ende des ersten Quartals 2021 geplant.

Wir nutzen im Distanzlernen, wie viele andere Schulen auch, weiterhin die Lernplattformen Logineo und Moodle sowie schul.cloud als Messenger. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir als Schule nur diese Systeme einsetzen.

Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass, trotz zwischenzeitlicher Aufrüstung der Kapazitäten am Kommunalen Rechenzentrum (KRZN), Logineo und Moodle an ihre Belastungsgrenzen geraten sind. Seit Beginn des Schuljahres steht uns auch die Videoplattform BigBlueButton zur Verfügung, deren Einsatz den Datenverkehr zusätzlich enorm erhöht. Darüber hinaus ist das KRZN mehrfach Opfer von Cyberattacken geworden, wodurch der Zugriff auf die genannten Systeme erheblich beeinträchtigt wurde.

Die Gesamtsituation ist auch für unsere Schule nicht zufriedenstellend. Wir sind im ständigen Austausch mit den zuständigen Stellen, können aber nicht eigenständig Abhilfe schaffen, da wir keinen direkten Einfluss auf die verwendeten Systeme haben.

Sollte es aufgrund technischer Probleme für Schülerinnen und Schüler nicht möglich sein, die bereitgestellten Aufgaben und Materialien herunterzuladen und zu bearbeiten, haben wir dafür Verständnis. In diesen Fällen bitten wir um eine kurze Benachrichtigung der Lehrkraft per schul.cloud.

Bei Problemen in anderen Fällen stehen die Klassen- und Beratungslehrer gerne zur Verfügung.

Wir werden Sie über neuere Entwicklungen sofort informieren und bleiben zuversichtlich, dass wir trotz der Herausforderungen auch diese schwierige Phase gemeinsam gut meistern werden.

Bleiben Sie bitte gesund.

Dr. Christoph Peters

Am GoGy ist beim Schulpersonal ein Corona-Indexfall aufgetreten. Das Gesundheitsamt Kleve hat nach Prüfung unseres Hygienekonzeptes mitgeteilt, dass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind, da alle Corona-Regelungen durchgängig eingehalten worden sind.

Grundsätzliches

  • In der Woche vom 14.-18.12.2020 findet für die Jahrgänge 8-Q2 Distanzlernen statt (Informationen zu Klassenarbeiten, Klausuren und Leistungsbewertung s. unten „Situation 5“). Für die Jahrgänge 5-7 wird die Präsenzpflicht aufgehoben.
  • Am 21. und 22.12.2020 sowie am 07. und 08.01.2021 findet kein Unterricht statt, d.h. auch kein Distanzunterricht.
  • Eltern, die noch Schulbücher und Hefte abholen möchten, können dies zu folgenden Zeiten gerne machen:
    Samstag, 12.12.2020, von 10.00 – 12.00 Uhr (Seiteneingang der Schule)
    ab Montag, 14.12.2020, zu den normalen Öffnungszeiten der Schule.

Jahrgangsstufen 5-7

  • „In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.“ (Zitat aus der Mail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 11.12.2020, 13:32)
  • Wir möchten alle Eltern der Jahrgangsstufen 5-7 bitten zu prüfen, ob eine Teilnahme am Präsenzunterricht vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens absolut notwendig ist: Die Lehrkräfte konzipieren den Distanzunterricht so, dass am Ende der Schulwoche alle Schülerinnen und Schüler auf demselben Lernstand sind. Durch die Teilnahme am Distanzunterricht entstehen also keine Nachteile.
  • Teilen Sie dem Klassenlehrer Ihres Kindes bitte kurz formlos mit (per Mail oder schul.cloud), ob Ihr Kind am Präsenzunterricht oder am Distanzunterricht (ab wann) teilnimmt. Ein einmaliger Wechsel vom Präsenzunterricht zum Distanzunterricht ist möglich, ein Wechsel in umgekehrter Richtung jedoch ausgeschlossen.
  • In der SI finden keine Klassenarbeiten statt. Nur die bereits für Januar geplanten Klassenarbeiten sollen dann durchgeführt werden. In allen anderen Fällen entfallen die Klassenarbeiten; d.h. dass für die Notenfindung somit u.U. weniger als die normale Anzahl von Klassenarbeiten herangezogen wird.

Jahrgangsstufen 8-Q2

Für diese Jahrgänge gelten die Regelungen, die in der Situation 5 der Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit länger andauernden Fehlzeiten und Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs in Corona-Zeiten (09.11.2020) festgelegt sind.

Vorgehensweise und Art des Unterrichts

  • Dauer des Distanzlernens: 14.-18.12.2020 (d.h. 21.-22.12.2020 und 07.-08.01.2021: kein Distanzlernen)
  • Es werden grundsätzlich alle Fächer im Distanzlernen unterrichtet, da die Leistungen auch bewertet werden.
  • Aus der Stundentafel und dem Hausaufgabenkonzept ergibt sich, dass in der SI der Umfang der Aufgaben der Fächer ohne Klassenarbeiten geringer ist als der Umfang der Aufgaben der schriftlichen Fächer.
  • Für den Distanzunterricht stehen v.a. Moodle inkl. BigBlueButton, sowie schul.cloud zur Verfügung. Die Aufgaben selbst werden in Moodle eingestellt, sodass Eltern und Schüler einen Gesamtüberblick über die zu erledigende Arbeit erhalten; schul.cloud dient zur Kommunikation. 
  • Die Fachlehrer machen mit Beginn des Distanzunterrichts den Schülern und Eltern transparent, an welchen Wochentagen Aufgaben für das jeweilige Fach eingestellt werden und an welchen Tagen sie fällig sind. Dies geschieht, indem auf der Oberfläche der Moodle-Klassenseite eine entsprechende Information sichtbar gemacht wird, sodass Schüler und Eltern die Möglichkeit haben, Lernstoff einzuteilen.
  • Videokonferenzen finden während der im Stundenplan ausgewiesenen Stunden statt.     

Leistungsbewertung

  • Die Abgabe von Aufgaben erfolgt nach Möglichkeit über die Lernplattform Moodle (im Jahrgang 5 haben viele Schüler beispielsweise ihr Passwort vergessen). Der Fachlehrer macht den Schülern mit Beginn des Distanzunterrichts transparent, in welcher Art und Weise Rückmeldungen gegeben werden und in welcher Form Rückmeldungen gegeben und Leistungen bewertet werden.
  • Den Schülern der Q2 werden die SoMi-Noten und vorhandene Klausurnoten bis zum 18.12.2020 mitgeteilt.
  • In der SI finden keine Klassenarbeiten statt. Nur die bereits für Januar geplanten Klassenarbeiten sollen dann durchgeführt werden. In allen anderen Fällen entfallen die Klassenarbeiten; d.h. dass für die Notenfindung somit u.U. weniger als die normale Anzahl von Klassenarbeiten herangezogen wird.
  • Die Klausuren in der EF finden ebenfalls nicht statt. Sie werden nach Möglichkeit im Januar nachgeholt; in diesem Fall werden sie kurzfristig angekündigt.
  • Die Klausuren in der Q1 (17.12., 18.12., 21.12., D-G3 Kk 22.12.), in der Q2 (14.12., 16.12., 17.12., 21.12.) sowie die Nachschreibklausuren (EF/Q1/Q2 21.12., 22.12.) können nicht verschoben werden. Sie finden infolgedessen wie geplant statt. Dies ist ausdrücklich in den Vorgaben des Ministeriums so vorgesehen.

 

Ich hoffe, dass wir mit unserer Planung auf der Basis der uns bislang vorliegenden Informationen die vor uns liegende Zeit erfolgreich gestalten können.
Bleiben Sie bitte gesund.

Dr. Christoph Peters

Liebe Eltern,

am 21. und 22. Dezember 2020 findet bekanntlich kein Unterricht statt. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 bieten wir an beiden Tagen in der Zeit von 7.50 bis 15.40 Uhr eine Betreuungsmöglichkeit in der Schule an.

Sollten Sie davon Gebrauch machen wollen, bitte ich Sie, bis Montag, 14.12.2020, dem Sekretariat das ausgefüllte » Formular zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

glücklicherweise können wir immer noch sagen, dass der Präsenzunterricht bei uns ohne größere Störungen läuft. Dennoch treten auch an unserer Schule vermehrt Fälle auf, in denen Schüler in Quarantäne gehen müssen oder/und selbst positiv getestet werden. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen an dieser Stelle noch einmal wichtige Informationen zukommen lassen.

Vorgehen bei auftretenden Corona-Symptomen (siehe auch Hinweise vom 14.08.2020)

  1. Eine Schülerin und Schüler mit COVID19-Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn ist ansteckungsverdächtig und muss daher so lange zu Hause bleiben, bis eine diagnostische Abklärung erfolgt ist. Bei Auftreten von COVID19-Symptomen während der Unterrichtszeit muss die Schule veranlassen, dass der erkrankte Schüler oder die erkrankte Schülerin von den Eltern abgeholt wird. In diesen Fällen muss die Schule auch mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen.
  2. Bei einfachen Schnupfensymptomen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens sollte eine Schülerin/ ein Schüler vor einem weiteren Schulbesuch zunächst 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
  3. Wir empfehlen allen Schülerinnen und Schülern, die Corona-Warn-App auch in der Schule zu benutzen. Dazu darf das Handy in der Tasche im Lautlos-Modus angeschaltet sein.

Quarantäne:

  1. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler sich auf Anweisung des Gesundheitsamtes in Quarantäne begeben müssen, muss die Schule umgehend darüber informiert werden.
  2. Die Rückkehr in die Schule kann immer erst nach Erlaubnis durch das Gesundheitsamt erlauben.
  3. Hinweise und Empfehlungen zum Umgang mit länger andauernden Fehlzeiten und Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs in Corona-Zeiten

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Bleiben Sie bitte gesund.

Dr. Christoph Peters

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

der erste Elternsprechtag im Schuljahr 2020/21 findet am Dienstag, 24. November 2020 in der Zeit von 15:00 bis 19:00 Uhr statt. Ich lade Sie herzlich ein, Gesprächstermine mit den Lehrerinnen und Lehrern an diesem Tag wahrzunehmen.  

Aufgrund der aktuellen Infektionslage und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, persönliche Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren, haben wir die Organisation des Elternsprechtags entsprechend angepasst:

  • Die Gesprächstermine finden grundsätzlich telefonisch statt.
  • Wie bislang auch, fragen die Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht in den nächsten Tagen die Gesprächswünsche ab und vereinbaren über Ihre Kinder die Gesprächszeiten.
  • Am Elternsprechtag meldet sich die Lehrkraft dann bei Ihnen zur vereinbarten Zeit telefonisch. Hierzu bitten wir Sie, der Lehrkraft Ihre Telefonnummer, unter der Sie am Elternsprechtag zur vereinbarten Zeit zu erreichen sind, anzugeben. Bitte bereiten Sie die beiliegenden Mitteilungsstreifen entsprechend vor – Ihre Kinder können sie dann unmittelbar nach der Terminvereinbarung an die Lehrkraft weiterleiten.
  • Um für alle Beteiligten die Planbarkeit zu erleichtern, rechnen Sie bitte für einen telefonischen Gesprächstermin ca. 10 Minuten ein. Die Gesprächstermine beginnen jeweils zur vollen Stunde sowie 15, 30 und 45 Minuten nach der vollen Stunde.   

Wir hoffen sehr, dass ein telefonischer Elternsprechtag eine für alle akzeptable Alternative zum gewohnten und bewährten Format ist. Dennoch gibt es sicher Anliegen, für die auch in der gegenwärtigen Lage ein persönliches Gespräch erforderlich ist, etwa wenn der Schulbesuch für Ihr Kind mit besonderen Belastungen verbunden ist. In diesen Fällen bitte ich Sie, die Sprechstunden der Lehrkräfte zu nutzen. Selbstverständlich können Sie auch einen telefonischen Termin am Elternsprechtag vereinbaren, um gemeinsam mit dem Klassenlehrer zu entscheiden, ob man das Anliegen besser im persönlichen Gespräch weiter bespricht.   

Sollten Sie dagegen nur eine kurze Frage haben – etwa nach dem Leistungstand oder nach geeignetem Übungsmaterial –, ist es oft auch eine gute Möglichkeit, sich per E-Mail an die Lehrkräfte zu wenden. Die E-Mail-Adressen finden Sie auf der Homepage unserer Schule. Natürlich können Ihre Kinder die Lehrerinnen und Lehrer auch jederzeit direkt ansprechen, um nach dem Leistungstand oder nach Übungsmaterial zu fragen.

Der nächste Elternsprechtag ist für den 23. Februar 2021 geplant. Wir alle wünschen uns, dass an diesem Termin wieder persönliche Gespräche stattfinden können.

Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

für den Wiederbeginn des Unterrichts nach den Herbstferien hat das Ministerium für Schule und Bildung die Vorgaben konkretisiert. Damit gilt die Maskenpflicht ab morgen auch wieder im Unterricht am Sitzplatz, zunächst bis zu den Weihnachtsferien.

Auch zum Lüften der Unterrichtsräume stellt das MSB verbindliche Regeln auf. Ich zitiere aus der Mail des MSB und von der Homepage des Umweltbundesamtes:

„Das Umweltbundesamt hat […] seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:

https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf

Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:

  • Stoßlüften alle 20 Minuten,
  • Querlüften wo immer es möglich ist,
  • Lüften während der gesamten Pausendauer.“

„Neben dem 20-minütlichen Lüften sollte auch in jeder Unterrichtspause gelüftet werden. Zum Lüften sollten alle Fenster weit geöffnet werden (Stoßlüften). Nur ein Fenster teilweise zu öffnen oder die Fenster zu kippen reicht nicht aus. Ideal ist das Querlüften, wenn Fenster auf gegenüberliegenden Seiten geöffnet werden können. Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab; wer schnell friert, kann für die Zeit kurz einen Pullover überstreifen. Nach dem Schließen der Fenster steigt die Raumtemperatur rasch wieder an.“

Die Umsetzung dieser Regeln erfordert von allen wieder die Disziplin, die uns auch schon vor den Ferien so gut durch diese schwierige Zeit gebracht hat. Im Grunde ändert sich an der am GoGy umgesetzten Praxis nichts.

Ob die o.g. Ausführungen des Umweltbundesamtes zur Raumtemperatur bei uns zutreffen, muss sich noch zeigen. Unabhängig davon empfehlen wir den Schülern nach wie vor die Mitnahme eines weiteren wärmenden Kleidungsstückes, das bei Bedarf übergezogen werden kann. Es ist nicht sinnvoll, für diese Zwecke die Winterjacke zu nutzen.

Hoffen wir, dass wir die Zeit bis zu den Weihnachtsferien gemeinsam gut meistern werden. Bitte bleiben Sie gesund.

Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Herbstferien stehen vor der Tür. Ist das für manche schon unter normalen Umständen ein Grund zur Freude, so gilt das in diesem Jahr umso mehr. Dass wir dieses Zwischenziel erreicht haben und es geschafft haben, die Schule so lange offen zu halten und regulären Präsenzunterricht zu erteilen, ist ein großer Erfolg, mit dem am Beginn des Schuljahres nicht unbedingt zu rechnen war. Es zeigt aber auch, dass die am GoGy unter Beteiligung der Schüler, Eltern und Lehrer getroffenen Maßnahmen greifen. Diese wiederum konnten nur so erfolgreich umgesetzt werden, weil so viele, fast alle, sich mit so großer Disziplin an die Regeln gehalten haben. Dafür danke ich Ihnen und euch allen sehr herzlich.

Die bevorstehende kältere Jahreszeit wird die Aufgabe für uns alle gewiss nicht leichter machen. Es besteht nach wie vor breitester Konsens unter Schülern, Eltern und Lehrern, dass die Maske die wesentliche und wichtigste Maßnahme zum Schutz aller darstellt.

Deshalb richten wir auch für die Zeit nach den Herbstferien den eindringlichen Appell an alle, weiterhin auch im Unterricht am Platz eine Maske zu tragen. In allen anderen Fällen gilt die Maskenpflicht ja ohnehin weiter. (Ausnahme: Sportunterricht) Dies gilt ebenso für die Hygieneregeln.

Eine Maßnahme, die wir den veränderten Witterungsbedingungen anpassen müssen, ist die Lüftung der Räume. Angesichts abnehmender Temperaturen ist die bisherige Praxis, die Fenster während der ganzen Zeit gekippt und die Tür offenstehen zu lassen, nicht mehr durchgängig umsetzbar. In Anlehnung an die Empfehlungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) schlagen wir aus diesem Grunde folgendes Verfahren vor:

  • Die Fenster stehen während des Unterrichts nach Möglichkeit dauerhaft gekippt. Die Tür kann geschlossen werden.
  • In regelmäßigen Abständen wird der Raum in Form von Stoßlüftung gelüftet (d.h. mit weit geöffneten Fenstern).
    • Die Lüftung sollte zu Beginn der Stunde erfolgen (z.B. in der Pause vor dem Unterricht) und mindestens ein weiteres Mal während der Stunde (empfohlener zeitlicher Lüftungsabstand: 20 Minuten).
    • Empfohlene Lüftungsdauer: 5 Minuten im Herbst, 3 Minuten im Winter
    • Diese Maßnahmen sind auch abhängig von der Kurs- bzw. Klassengröße sowie der Raumgröße.
  • Es ist davon auszugehen, dass in den Räumen nicht die gewohnten Temperaturen herrschen werden. Deshalb empfehlen wir den Schülern die Mitnahme eines weiteren wärmenden Kleidungsstückes, das bei Bedarf übergezogen werden kann. Es ist nicht sinnvoll, für diese Zwecke die Winterjacke zu nutzen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:

https://www.dguv.de/corona-bildung/kitas/massnahmenkonzept/technische-massnahmen/index.jsp

Die DGUV bietet zudem eine kostenlose App zur Bestimmung der CO2-Konzentration in Innenräumen:

https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressearchiv/2020/quartal_1/details_1_377742.jsp

Ich hoffe, dass wir mit diesen Maßnahmen gemeinsam gut und gesund durch die kalte Jahreszeit kommen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Genießen Sie die Ferien und bleiben Sie gesund.

Dr. Christoph Peters

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie den Medien zu entnehmen ist, soll die Maskenpflicht im Unterricht mit dem 31.08.2020 enden. Angesichts der weiterhin steigenden Infektionszahlen kann nicht die Rede davon sein, dass die Gründe, die zur Einführung dieser Maßnahme geführt haben, jetzt nicht mehr existierten.

Zudem hat sich in den zurückliegenden zweieinhalb Wochen gezeigt, dass sich diese Maßnahme entgegen ersten Befürchtungen gut umsetzen ließ und auch in der Schülerschaft auf eine sehr breite Akzeptanz gestoßen ist. Von Schülerseite sind bereits erste Stimmen laut geworden, auf freiwilliger Basis weiterhin Masken im Unterricht zu tragen.

Wir unterstützen diesen Gedanken ausdrücklich und rufen alle eindringlich auf, im Sinne des Gemeinwohls und zum Schutz aller Beteiligten weiterhin auch im Unterricht eine Maske zu tragen.

Dr. Christoph Peters       Norbert Schütmaat        Peter Tiede-Arlt          Nico Imig
Schulleiter  Lehrerrat Schulpflegschaft Schülervertretung

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das folgende Schaubild gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten:

Erkrankung Schaubild

Liebe Eltern,
bitte beachten Sie folgende Hinweise zu den Pflegschaftssitzungen der Klassen und Jahrgangsstufen:

  • Während der Sitzungen besteht Maskenpflicht.
  • Bitte bringen Sie folgenden Screening-Bogen ausgefüllt zur Sitzung mit.

Vielen Dank!

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, Kolleginnen und Kollegen,

die ersten beiden Schultage mit Präsenzunterricht aller Schülerinnen und Schüler liegen hinter uns. Sie sind reibungslos verlaufen. Dies ist auch auf die Disziplin aller Beteiligten zurückzuführen, für die ich sehr herzlich danke.

In der Praxis hat sich aber auch gezeigt, dass wir an kleinen Stellen noch nachjustieren sollten. Deshalb finden Sie nachfolgend einige wenige Änderungen und Ergänzungen.

Die Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung finden Sie hier.

Umgang mit möglichen Defiziten aus der Zeit der Schulschließung und des eingeschränkten Präsenzunterrichts:

Die Lehrkräfte haben in allen Fachgruppen getagt und sich intensiv mit diesen Fragen beschäftigt, bezogen auf die Fächer, die Jahrgangsstufen und die einzelnen Lerngruppen. Mit Beginn des neuen Schuljahres werden wir in den Lerngruppen zunächst den Lernstand erheben und auf dieser Basis reagieren. Es ist allen bewusst, dass Lücken geschlossen werden müssen, in unterschiedlichem Maße. Dies wird auch bei den Klassenarbeiten und Klausuren Berücksichtigung finden.

Hygiene- und Verhaltensregeln für den angepassten Schulbetrieb zu Beginn des Schuljahres 2020/21

Im neuen Schuljahr soll der Unterricht nach dem regulären Stundenplan stattfinden. Deshalb gibt es auch nur an wenigen Stellen kleinere Abweichungen im Stundenplan (z.B. bei Religion oder Bili). Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer wieder gleichzeitig in der Schule sein werden. Um alle vor dem Coronavirus zu schützen, gibt es daher in diesem Schuljahr einige besondere Regelungen bezüglich Hygiene und Verhalten im Schulgebäude. Einige der Regeln sind vom Ministerium so vorgeschrieben, andere haben wir auf der Grundlage der Vorgaben des Ministeriums für das GoGy konkretisiert. Die Regeln gelten bis auf Weiteres, das Ministerium hat aber angekündigt, dass es sie je nach Corona-Lage wieder anpassen und ändern wird.

Die Regelungen bedeuten sicher für alle auch Einschränkungen der persönlichen Freiheit. Ihre Einhaltung ist aber wichtig, damit sich alle in der Schule sicher fühlen.

Allgemeine Regeln

  • Im ganzen Schulgebäude besteht die ganze Zeit Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler. Die Maske muss Mund und Nase bedecken. Ein Plastikvisier ersetzt den Mund-Nasen-Schutz nicht.
  • Bitte pro Tag mehrere Masken mitbringen sowie einen Plastikbeutel, um benutzte Masken hygienisch wegzupacken. Auch bei wärmeren Temperaturen ist es sinnvoll, eine Jacke, ein Halstuch o.ä. mitzubringen, weil in den Unterrichtsräumen oft gelüftet wird und sich ein Durchzug bilden wird.
  • Die in den Klassenräumen, Kursräumen und Fachräumen festgelegten Tischordnungen und Sitzpläne dürfen nicht verändert werden. Das ist wichtig für die Rückverfolgung bei einem Corona-Fall.
  • Es gibt keine „Einbahnstraßen“ mehr, stattdessen Laufwege in beide Richtungen mit Rechtsverkehr auf den Gängen und Treppen. Die Trennlinien in der Mitte der Gänge und Treppen sind zu beachten.

Verhalten und Hygiene beim Betreten des Schulgebäudes

  • Alle Schülerinnen und Schüler gehen bitte direkt zum Klassenraum oder Kursraum, der im Stundenplan vorgesehen ist. Die Türen werden in der Regel geöffnet sein. Wenn der Unterricht in einem Fachraum im B- oder C-Gebäude stattfindet, warten sie bitte auf dem Schulhof oder auch auf den Rasenflächen vor den jeweiligen Gebäuden. Wenn der Unterricht im D-Gebäude stattfindet, warten sie bitte auf dem Schulhof vor dem D-Gebäude. Bei Sportunterricht warten Sie bitte auf dem Schulhof vor dem Eingang neben der Mensa.
  • Alle Schülerinnen und Schüler waschen sich mit Seife gründlich die Hände, setzen sich dann bitte hin und warten auf den Lehrer.

Verhalten und Hygiene im Unterricht

  • Auch während des Unterrichts muss der Mund-Nasen-Schutz die ganze Zeit getragen werden. Ausnahmen können nur von den Lehrerinnen und Lehrern festgelegt werden (z.B. bei einem Referat).
  • Die Fenster sind während des gesamten Vormittags möglichst „auf Kipp“ geöffnet, sodass die Räume gut belüftet werden. Nur wenn die Lehrkraft anwesend ist, dürfen sie ganz geöffnet werden.
  • Über besondere Regelungen im Musik- und Sportunterricht werden die Schülerinnen und Schüler von den Fachlehrern informiert.

 Verhalten und Hygiene in den Pausen

  • Jede Klasse geht in den großen Pausen in den für die jeweiligen Jahrgangsstufen markierten Bereich (es gibt also zum Beispiel einen Pausenbereich für die ganze Jahrgangsstsufe 7). Die Gebäude müssen während der Pausen komplett geleert sein.
  • Wer nach der Pause in einem anderen Raum Unterricht hat, nimmt seine Schulsachen mit in den Pausenbereich.
  • In den Pausen kann die Maske zum Essen oder Trinken kurz abgelegt werden. Dabei ist aber bitte auf die Abstände zu den Mitschülern und Lehrern zu achten.
  • Am Ende der großen Pausen gehen alle direkt nach dem ersten Gong zum Klassenraum. Alle gehen zügig los und bleiben – soweit möglich – als Klasse zusammen. Folgt nach der Pause Unterricht in einem Fachraum, bleiben die Schüler in ihrem Pausenfeld stehen. Sie werden dort von der Lehrkraft abgeholt.
  • In den Fünf-Minuten-Pausen ist in vielen Fällen wie gewohnt ein Raumwechsel erforderlich. Wenn nicht, bleiben alle im Klassenraum. Wenn es organisatorisch möglich ist, kann bei Doppelstunden eine ganze Lerngruppe zusammen mit dem Lehrer eine kurze fünfminütige Bewegungspause auf dem Schulhof machen. Diese kann auch kurz vor oder nach der planmäßigen Fünf-Minuten-Pause durchgeführt werden, sodass nicht zu viele Leute gleichzeitig auf dem Schulhof sind. Bei einem Lehrerwechsel nach der 1., 3. oder 5. Stunde geht das leider nicht.
  • Nach der Pause erneut die Hände waschen oder desinfizieren. Zur Desinfektion stehen in allen Gebäuden Desinfektionsspender bereit. Gerne kann auch ein von zu Hause mitgebrachtes Hand-Desinfektionsmittel benutzt werden – dadurch können Wartezeiten an Waschbecken und Desinfektionsspendern verkürzt werden.
  • Bei schlechtem Wetter gibt es Regenpausen. Eine Regenpause wird durch eine Durchsage angekündigt. In diesem Fall müssen alle Schülerinnen und Schüler im Klassenraum bleiben.

Verhalten und Hygiene beim Verlassen des Schulgebäudes nach Schulschluss

  • Alle verlassen die Schule durch den nächstgelegenen Ausgang. Neben dem Hauptausgang kann das Schulhoftor an der Mensa benutzt werden (nach Unterricht im B-, C-, D-Gebäude oder nach Sportunterricht).

Zusatzinformation für die Oberstufe

  • Der SOFARAUM im D-Gebäude bleibt verschlossen und darf in Freistunden nicht genutzt werden. Die Cafeteria steht als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
  • Auch während der Freistunden gilt die Maskenpflicht.

Vorgehen bei auftretenden Corona-Symptomen

Eine Schülerin und Schüler mit COVID19-Symptomen wie Fieber, trockenem Husten oder Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn ist ansteckungsverdächtig und muss daher so lange zu Hause bleiben, bis eine diagnostische Abklärung erfolgt ist. Bei Auftreten von COVID19-Symptomen während der Unterrichtszeit muss die Schule veranlassen, dass der erkrankte Schüler oder die erkrankte Schülerin von den Eltern abgeholt wird. In diesen Fällen muss die Schule auch mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen. 

Bei einfachen Schnupfensymptomen ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens sollte eine Schülerin/ ein Schüler vor einem weiteren Schulbesuch zunächst 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.

Wir empfehlen allen Schülerinnen und Schülern, die Corona-Warn-App auch in der Schule zu benutzen. Dazu darf das Handy in der Tasche im Lautlos-Modus angeschaltet sein. 

 

Wir wünschen allen einen guten Start und hoffen, dass wir den Präsenzunterricht möglichst lange aufrechterhalten können.

Bleiben Sie bitte gesund.

Dr. Christoph Peters

Der Offene Ganztag und die Mensa sind ab morgen (Donnerstag, 13.8.20) „in Betrieb“!

Alle Besucher/innen unserer Einschulungsfeier bitten wir, folgenden Bogen zum Kurzscreening ausgefüllt mitzubringen.

Vorsichtshalber möchten wir darauf hinweisen, dass die Feier bei Regen leider ausfallen muss. Laut Regenradar besteht diese Gefahr tatsächlich. Sollte die Feier nicht stattfinden können, werden die Schülerinnen und Schüler von den Klassenlehrern am Eingang der Schule in Empfang genommen. Die bestellten Starterpakete können dann trotzdem abgeholt werden. Bitte denken Sie daran, dass die Schule nur mit Maske betreten werden darf.

 

Mehr Infos

Auch interessant