GOGY-FAQ

{slider Was ist zu tun, wenn ich wegen wichtiger Gründe mein Kind beurlauben lassen möchte?|close}

Möchten Sie, dass Ihr Kind aus triftigen Gründen (Beerdigung, etc.) der Schule fernbleiben soll, so muss vordiesem Tag ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Die Beurlaubung für einen Tag stellt im Regelfall der Klassenlehrer oder Jahrgangsstufenleiter aus. Für längere Beurlaubungen oder Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien ist der Schulleiter zuständig.

>> Entschuldigungen / Verspätungen / Beurlaubungen in der Sek I

>> Fehlstunden / Entschuldigungen / Verspätungen / Beurlaubungen in der Sek II

{slider Welche Ansprechpartner stehen mir zur individuellen Beratung (Schulangst, mobbing, Hochbegabung, Lernschwierigkeiten) zur Verfügung?}

>> Beratung am Gymnasium Goch

{slider Mein Kind ist hochbegabt, wie kann ich es optimal fördern und welche Fördermöglichkeiten bietet das Gymnasium?}

>> Begabtenförderung

>> Beratung am Gymnasium Goch

{slider Was ist zu tun, wenn mein Kind krank ist?}

Im Krankheitsfall ist die Schule (>> Sekretariat) zu Unterrichtsbeginn an jedem Krankheitstag telefonisch zu benachrichtigen. Spätestens am dritten Krankheitstag ist eine schriftliche Entschuldigung oder im Einzelfall ein Attest vorzulegen. 

Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während der Unterrichtszeit, meldet er/sie sich beim Fachlehrer und im Sekretariat ab. Ein oder zwei Mitschüler begleiten die/den Erkrankten zum Sekretariat. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Krankheitsfalll nachzureichen.

>> Entschuldigungen / Verspätungen / Beurlaubungen in der Sek I

>> Fehlstunden / Entschuldigungen / Verspätungen / Beurlaubungen in der Sek II

{slider Mein Kind hat Lernprobleme - wie kann ich ihm helfen und wie hilft die Schule?}

>> Individuelle Förderung („Schüler/innen mit Lernschwierigkeiten“)

>> Hausaufgabenbetreuung

>> Förderunterricht in den Fächern D, E, M, L und F (Klasse 8-9 und teilweise zusätzlich in 5-7)

>> Nachhilfebörse der SV

{slider Wie beantrage ich eine Mensa-Karte?}

Im Sekretariat kann die Nutzung des Schülerausweises als Mensa-Karte durch eine Anmeldung am Mensa-Buchungssystem beantragt werden. >> Weitere Informationen

{slider Darf mein Kind in der Mittagspause das Schulgelände verlassen?}

In der Erprobungsstufe: nein

In den Jahrgangsstufen 7-9: nur auf schriftlichen Antrag und auch nur für den direkten Heimweg. >> Mehr zur Mittagspause

In der Oberstufe: ja. >> Mehr Informationen zu den Mittagspausen und zum Sportunterricht in der Oberstufe

{slider Welche Unterlagen benötige ich bei einer Neuanmeldung?}

  • Bei Neuanmeldungen in der Jgst.5 benötigen wir die Geburtsurkunde, das letzte Zeugnis, die Empfehlung der Grundschule und den Anmeldeschein.
  • Bei Neuanmeldungen in der EF benötigen wir die Geburtsurkunde, das letztes Zeugnis und einen tabellarischen Lebenslauf.
  • Bei Neuanmeldungen durch Umzug benötigen wir die Geburtsurkunde und das letzte Zeugnis, in der Jgst. 5 zusätzlich die Empfehlung der Grundschule.

{slider Wie sieht der Schulweg zum Gymnasium Goch aus?}

Der Weg zur Schule wird entweder zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit Bus und Bahn zurückgelegt. Alle Schülerinnen und Schüler der Ortsteile oder Nachbargemeinden können das Schokoticket erwerben: hiermit lässt sich u.a. der Schülerverkehr mit den Stadtbuslinien oder der Linie 74 (RVN) auf der Strecke Goch - Uedem, aber auch der Nordwestbahn (Niersexpress), die die Weezer Schülerinnen und Schüler zum Gocher Bahnhof fährt, von wo aus sie dann mit der Stadtbuslinie bis zum Gymnasium gefahren werden, bewältigen. Auf die erforderlichen spezifischen Informationen weisen wir rechtzeitig vor dem Schuljahresbeginn hin.  >> Weitere Informationen zum Stadtbussystem und zum Schokoticket

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