Fehlstunden / Entschuldigungen / Verspätungen / Beurlaubungen in der Sek II

Unterrichtsversäumnisse

Abwesenheit wegen Krankheit oder einem anderen, nicht vorhersehbaren, kurzfristigen Grund

Was tun, wenn ein Schüler wegen Erkrankung oder eines anderen wichtigen Grundes den Unterricht versäumt? Zunächst erledigt er das, was in einer Ausbildungsfirma auch von ihm erwartet würde, er meldet sich morgens vor dem Unterricht telefonisch im Sekretariat (es ist ab 7:30 Uhr besetzt) krank bzw. gibt den Grund des Fehlens an. Unmittelbar nach der Genesung bzw. der Rückkehr in die Schule entschuldigt man sich mit dem entsprechenden Formular bei den Fachlehrern. Geschieht dies nicht innerhalb einer Woche nach Genesung / Rückkehr, gelten die Stunden als unentschuldigt versäumt. Bei nicht volljährigen Schülern müssen die Eltern die Entschuldigung unterschreiben. Im Einzelfall ist zudem ein Attest (vor allem bei einem Klausurversäumnis, s.u.) vorzulegen. 

Beurlaubungen

Falls man weiß, dass man für Einzelstunden oder einen ganzen Tag beurlaubt werden möchte (etwa für ein Bewerbungsgespräch, die Führerscheinprüfung, etc.), stellt man so früh wie möglich (d.h. sobald man von dem Termin weiß, spätestens aber zwei Schul-Tage vor dem Versäumnis) beim Beratungslehrer einen Urlaubsantrag. Je nach Umfang der notwendigen Beurlaubung entscheidet der Jahrgangsstufenleiter oder der Schulleiter. Wird der Antrag genehmigt, teilt man dies sofort den entsprechenden Kurslehrern mit, damit diese die Absenz in das Kursbuch mit dem Vermerk (e)=entschuldigt eintragen können. 

Absenz wegen einer Schulveranstaltung

Wird ein Schüler im Zusammenhang mit einer Schulveranstaltung (etwa einem sportlichen Wettkampf, einer SV- oder Tutoren-Aktion oder einer Exkursion in einem anderen Fach) einige Stunden oder einen ganzen Tag versäumen, so teilt er dies vorab allen Kurslehrern mit Verweis auf diese Veranstaltung mit - der Leiter der Veranstaltung wird im Regelfall am schwarzen Brett im Lehrerzimmer mit einer Liste zusätzlich darauf aufmerksam machen.

Versäumter Stoff muss immer nachgearbeitet werden

Selbstverständlich ist jeder Schüler verpflichtet, den versäumten Stoff eigenständig nachzuholen – hierbei hilft aber der Fachlehrer gerne, vor allem, wenn die Abwesenheit länger dauerte und zudem Klausuren nachgeholt werden müssen. Auf die vielfältigen Möglichkeiten, an den versäumten Stoff heranzukommen (Mitschüler oder Lehrer frühzeitig fragen, moodle, Telefon, Facebook, Buch, Internet,...) muss hier nicht gesondert hingewiesen werden!

Klausuren und Klausurversäumnisse

Zu Beginn eines Halbjahres bzw. Quartals erstellt der Oberstufenkoordinator für alle Jahrgangsstufen zentral einen Klausurplan, so dass jeder Schüler frühzeitig weiß, wann er welche Klausur schreiben muss.

Für den Fall, dass ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen eine Klausur versäumt, gilt zunächst selbstverständlich, dass er morgens vor Unterrichtsbeginn die Schule verständigt. Der Schulleiter entscheidet grundsätzlich, ob der Schüler ein Klausurversäumnis selbst verschuldet hat oder nicht. Dabei gilt: Hat ein Schüler aus einem nicht von ihm zu verantwortenden Grund eine Klausur versäumt, kann (und muss) er die Klausur zu einem von der Schule festgesetzten Termin (meist einem Samstag) nachschreiben. Hat er das Fehlen selbst zu verantworten, entfällt diese Möglichkeit; die Klausur wird wie eine ungenügende Leistung gewertet.

Verspätungen

Grundsätzlich besteht - wie in jedem Ausbildungs- oder Produktionsbetrieb - die Verpflichtung zur Pünktlichkeit; das heißt: alle Schülerinnen und Schüler eines Kurses sind beim zweiten Klingeln im Kursraum (A-/D-Gebäude) oder davor (B-/C-Gebäude).

Bei einer Verspätung muss sich der Schüler im Anschluss an die Stunde beim Kurslehrer entschuldigen. Mehrfache Verspätungen werden am Gymnasium Goch nicht toleriert !

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