Zielsetzungen

Ein- und mehrtägige Schulwanderungen und Schulfahrten dienen curricularen und erzieherischen Zwecken:

  • Der Förderung von Toleranz, Respekt und Vertrauen,
  • der Stärkung des gewaltfreien Umgangs bei Konflikten durch eine konstruktive Konfliktbewältigung
  • der Entwicklung des Gemeinschaftslebens, insbesondere der Verantwortung für die Gruppe, der Hilfe Anderer bei Problemen, aber auch der Gestaltung von Veranstaltungen, die Freude verbreiten und Motivation bewirken
  • der Herausbildung von Kommunikations- und Teamfähigkeit, der Kooperation,
  • der selbständigen Erarbeitung und Präsentation eines Sachthemas aus dem Bereich eines Schulfaches (z.B. Ökologie der Nordsee aus dem Bereich Biologie / Erdkunde; Blüte und Untergang Pompejis; Wiege der Naturwissenschaften in der Toscana; historische Epochen in Berlin etc.) oder auch fächerübergreifend (historische Genese, kulturelle Entwicklung, naturlandschaftliche Bedingungen und Ökologie eines Zielgebietes - z.B. Golf von Neapel, Berlin, Toscana, London, etc.)
  • der Förderung der Sprachkompetenz durch Fahrten ins benachbarte Ausland (Frankreich, England)

Diese Zielsetzungen werden in unterschiedlicher Intensität in den einzelnen Jahrgangsstufen angegangen:

  • an den Kennenlerntagen der 5 stehen neben den fachlichen Zielen („Lernen lernen“) vor allem auch soziale Ziele im Vordergrund: das individuelle Kennenlernen, die Ausbildung der Klassengemeinschaft durch kooperative Spiele, Aufstellung von Klassenregeln und der Installation des Klassenrats
  • auf der mehrtägigen Wanderung der 6 werden durch systematische Schulung mittels erlebnispädagogischer Programme vor allem Kooperations- und Teamfähigkeit unterstützt,
  • die ggf. in der 8 stattfindenden Kurzfahrten der Französisch- und Lateinkurse dienen vornehmlich Bildungszielen (Sprachkompetenz, historische Orte der Römer),
  • die Klassenfahrt der 9 vereint einerseits Bildungsziele (Sprachkompetenz bei Auslandsreisen bilingualer Klassen; Beschäftigung mit Bildungsinhalten des Zielraums), stärkt aber auch die Kommunikationsfähigkeit der pubertierenden  Jugendlichen – insbesondere zwischen den Geschlechtern
  • die Studienfahrten der Oberstufe ermöglichen vor allem fächerübergreifende und fächerverbindende Bildungsziele
  • die eintägigen Schulwanderungen aller Jahrgangsstufen sind keine Jux- und Freizeitveranstaltungen, sondern haben ebenso in unterschiedlichen Schwerpunkten Erziehungs- und Bildungsziele

Zuständigkeiten und Beschlüsse

Schulkonferenz:

Lt. Wanderrichtlinien beschließt die Schulkonferenz in jedem Jahr Anzahl, Höchstdauer und Kostenobergrenze (im Rahmen des Reisekostenbudgets) der mehrtägigen Wanderungen, an denen grundsätzlich die ganze Klasse / der komplette Kurs teilnimmt, insofern darf der finanzielle Aufwand kein Grund dafür sein, dass eine Schülerin oder ein Schüler nicht teilnehmen kann.

Derzeit ist Beschlusslage (SK II/2009, aktualisiert 2013 und 2016):

Jahrgang Dauer und Zeitraum Kostenobergrenze

6-7

3-5 Tage,

die ganze Jahrgangstufe geschlossen:

  • in der 6: 3.Woche vor den Sommerferien oder
  • in der 7 in der ersten vollen Woche nach den Sommerferien (=Wanderwoche)

Die Entscheidung wird spätestens Anfang Klasse 6 getroffen.

250 €

9

3-5 Tage

die ganze Jahrgangstufe geschlossen in der ersten vollen Woche nach den Sommerferien (Wanderwoche).

320€

Q1-Q2

5-7 Tage

die ganze Jahrgangstufe geschlossen in der 7 in der ersten vollen Woche nach den Sommerferien

420€

Die Lateinkurse unternehmen eine 3tägige Studienfahrt nach Trier und die Französischkurse nach Lille. Diese Fahrten finden aus Kostengründen nicht Ende der 8 (weil Anfang 9 die Klassenfahrt stattfindet), sondern entweder Anfang der 8 in der Wanderwoche (s.o.), oder Ende der 9 in der letzten Woche vor den Sommerferien statt (SK-Beschluss 2016), z.B. weil die F-Lehrer mit der Klasse 7 unterwegs sind.

Lt. Beschluss der SK von 2006 findet ein zentraler Wandertag für alle Jahrgangsstufen am vorletzten Schultag vor den Sommerferien statt. 1-2 weitere Wandertage können jahrgangsstufenkoordiniert geplant werden, d.h. in einer Jahrgangsstufe können alle Klassen wegen des Kursunterrichtes in REL, WPBI und WPBII nur zeitgleich wandern. Hierzu sprechen alle Klassenlehrer einer Jahrgangsstufe zu Beginn jedes Schuljahres den Termin für den zweiten Wandertag ab und teilen das Ergebnis nach spätestens zwei Wochen der Schulleitung zwecks Terminkoordination mit - in den Klassenpflegschaften besteht damit die Möglichkeit einer frühzeitigen Zielabsprache.

In der Regel finden solche zusätzlichen Wandertage in Jahrgangsstufen statt, in denen keine mehrtägige Fahrt ansteht.

Lt. Beschluss der SK von 2005 erwächst die Planung der Oberstufenfahrten aus den Leistungskursen einer Leistungskursschiene. Bei der Planung der Unterrichtsverteilung wird dies berücksichtigt. Innerhalb jedes Leistungskurses wird ein einvernehmlicher Beschluss (Lehrer, Schüler, Eltern) über Ziel und Programm der kursgebundenen Fahrt im Rahmen des Schulkonferenz-Beschlusses herbeigeführt. Falls Leistungskurse keine eigene Fahrt planen, wird die gesamte Stufe gemeinsam oder ggf. die  Restgruppe eine Studienfahrt nach Berlin durchführen. Möglich ist auch, dass sich Schüler, sollten sie Lks angehören, die keine eigene Fahrt planen, anderen Lks anschließen können.

Klassenpflegschaft / Jahrgangsstufenpflegschaft:

Die Klassenpflegschaft / Jahrgangsstufenpflegschaft beschließt jeweils Ziel und Dauer (und damit den konkreten Kostenrahmen) sowie Programm der Fahrt auf der Grundlage eines Vorschlages des Klassenlehrers bzw. des Kursleiters unter Beachtung des Fahrtenprogramms – die Entscheidung erfolgt in geheimer Abstimmung.


Fahrplan für die Koordination mehrtägiger Wanderungen

  • die Klassenlehrer der neuen 5er Klassen stimmen sich zu Beginn des Schuljahres ab, welche Woche für die Klassenfahrt in der 6 in Frage kommt. Es koordiniert der Erprobungsstufenkoordinator und meldet die beschlossene Woche im Sekretariat. Die Absprache erfolgt vor der ersten Klassenpflegschaft.
  • der Erprobungstufenkoordinator bildet für das laufende Schuljahr mit den Klassenlehrern der neuen 5 und in Absprache mit der Schulleitung die Teams für das Projekt „Lernen lernen“ auf dem Wolfsberg (7 Lehrer für 4 Klassen) und meldet diese im Sekretariat.
  • die Französischlehrer melden in Absprache mit der Schulleitung zu Beginn des Schuljahres – falls eine Lillefahrt geplant ist – die Kollegen, welche die Lillefahrt durchführen.
  • Die Klassenlehrer der 8 stimmen sich zu Beginn des Schuljahres ab, welche Woche für die Klassenfahrt in der 9 in Frage kommt. Es koordiniert der Mittelstufenkoordinator und meldet die beschlossene Woche im Sekretariat.
  • Der Projektkoordinator für den Veghel-Austausch stimmt – falls ein Austausch geplant ist – zu Beginn des Schuljahres ab, welche Kollegen (die nicht an Wanderfahrten teilnehmen) am Veghel-Austausch teilnehmen.
  • Die Religionslehrer planen in der aktuellen Jahrgangsstufe 9 die Tage der religiösen Orientierung für die Jahrgangsstufe EF (vor den Herbstferien) – sofern gewünscht.
  • Das Oberstufenteam plant in Absprache mit der Schulleitung im laufenden Schuljahr die BOW für das Ende des Schuljahres.
  • Die neuen Leistungskurslehrer der Q1 planen zu Beginn des Schuljahres die Gruppenbildung sowie den Zeitraum der Studienfahrt am Ende des laufenden oder vor den Herbstferien im folgenden Schuljahr. Es koordiniert der Jahrgangstufenleiter in Absprache mit der Schulleitung und meldet die Beschlüsse im Sekretariat.

Beispiel-Planungsdokumente

Anonyme Abfrage des Kostenrahmens

Die Kosten können derzeit nur ungefähr angegeben werden :

Bustranfer:                 XXX Euro

Übernachtungen:      YYY Euro

Programm:                 ZZZ Euro

Summe:                     AAA Euro

Es muss in einer geheimen Abstimmung festgestellt werden, welcher Höchstbetrag für alle Eltern der Klasse akzeptabel ist. Falls der Betrag von AAA Euro nicht von allen Eltern akzeptiert werden kann, wird die jeweilige Klassenpflegschaft das weitere Vorgehen beraten, also z.B. den Tagesausflug streichen oder die Fahrt um 1-2 Tage kürzen. Bitte kreuzen Sie an:

  • ob Sie mit der Fahrt einverstanden sind, und
  • welche Kosten Sie akzeptieren; falls Sie den Betrag von AAA Euro nicht tragen möchten, kreuzen Sie das untere Kästchen an und geben Sie den von Ihnen akzeptierten Höchstbetrag an.

Diese Abstimmung bleibt geheim ! Geben Sie daher nicht Ihren Namen auf der Rückantwort an !


Rückantwort:

Geheime Abstimmung über Ziel und Kostenrahmen der Klassenfahrt der Klasse

[ ] 5a                                [ ] 5b                                [ ] 5c                                [ ] 5d

[ ] Ich bin mit dem Ziel und Programmvorschlag für die Klassenfahrt einverstanden.

[ ] Ich bin mit einem Kostenrahmen von maximal AAA Euro einverstanden.

oder:

[ ] Ich akzeptiere nur einen Kostenrahmen von maximal Euro: ____________.


Verbindliche Anmeldung

Bitte zutreffendes ankreuzen !

[ ]  Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass mein / unser Kind an der oben genannten Schulveranstaltung teilnimmt.

[ ]  Ich / Wir werden die anteiligen Kosten der Fahrt von AAA Euro tragen. Ich bin / Wir sind davon in Kenntnis gesetzt worden, dass sich die Gesamtkosten evtl. erhöhen können, wenn sich z.B. die Teilnehmerzahl aus Gründen, die von einem Schüler / einer Schülerin nicht zu verantworten sind (z.B. Schulwechsel zum Antritt der Fahrt o.ä.) verringert und dadurch die anteiligen Buskosten steigen. Auch diese Kostenerhöhung wird von mir / uns bei Bedarf übernommen. Ich ermächtige / wir ermächtigen den Schulleiter, die mit der Fahrt notwendigen Verträge, insbesondere Beförderungs- und Beherbergungsverträge, in meinem / unserem Namen abzu­schlie­ßen. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, bei Verhinderung meines / unseres Kindes aus Gründen, die es selbst zu vertreten hat (z.B. Krankheit) die Stornierungskosten zu übernehmen. Über die Möglichkeiten, für die­sen Fall eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, bin ich / sind wir informiert.

[ ]  Ich bin / wir sind davon unterrichtet, dass in dem Fall, dass ich / mein Sohn / meine Tochter den Ablauf der Fahrt erheblich stört oder sich selbst oder andere gefährdet, vorzeitig auf meine / unsere Kosten nach Hause geschickt werden kann. In solchen Fällen werden Schulleitung und Eltern in Kenntnis gesetzt.

[ ]  Ich bin / wir sind davon unterrichtet, dass mein / unser Kind gegen Unfälle bei Schulveranstaltungen versichert sind. Der Unfallschutz beinhaltet keinen Ersatz von Sachschäden oder Schmerzensgeld.

[ ]  Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass mein / unser Kind während der Schulfahrt die Möglichkeit hat, ange­mes­sene Unternehmungen in kleinen Gruppen durchzuführen, ohne dass dabei einer der Fahrtleiter an­wesend ist. Der Fahrtleiter ist während dieser Unternehmungen für alle Schüler ständig erreichbar (Treff­punkt, Handy). Tätig­keiten und Unternehmungen, die Schülerinnen und Schüler ohne Genehmigung der Fahrt­leitung oder ge­gen dessen ausdrückliches Verbot ausüben, fallen nicht unter den gesetzlichen Ver­siche­rungs­schutz.

[ ]  Ich bin / wir sind davon unterrichtet, dass Beurlaubungen meines / unseres Kindes für private Zwecke während der Schulfahrt vorab schriftlich beantragt werden müssen, und dass während dieser Zeit mein / unser Kind weder unter Aufsicht der Schule noch unter Unfallschutz steht.

[ ]  Ich bin / wir sind damit einverstanden, dass mein / unser Kind unter Aufsicht am Schwimmen teilnimmt. Mein Kind ist

o Nichtschwimmer o Schwimmer (Schwimmzeugnis)

[ ]  Mir/uns ist bekannt, dass die Fahrtleitung über Besonderheiten des Gesundheitszustandes meines/unseres Kindes informiert sein muss. Ich versichere, dass mein Sohn/meine Tochter derzeit frei von ansteckenden Krankheiten ist. Schwerwiegende Erkrankungen, die auf der Fahrt Einschränkungen oder besonderer Verhaltensmaßnahmen bedürfen, haben wir der Fahrtleitung mitgeteilt. Medikamente, die mein Sohn/meine Tochter längerfristig nehmen muss, geben wir in hinreichender Menge mit.

Ich habe von den Informationen Kenntnis genommen.

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Datum und Unterschrift der Erziehungsberechtigten

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